Schutz für Informanten der Verwaltung
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Bild: iStock.com / AlenaMozhjer
„Anschwärzen“ ohne Risiko?
Hinweise von Informanten auf Missstände gehören zum Alltag staatlicher wie kommunaler Behörden. Sie haben ein hohes Interesse daran, die Identität solcher Hinweisgeber vertraulich zu behandeln. Das gilt v.a. gegenüber den Personen, die ein „Tipp an die Behörde“ betrifft.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Anlass, die mit dem Schutz von Informanten zusammenhängenden Fragen zu durchdenken.
Was sind klassische Praxisfälle?
Bestimmte Arten von Hinweisen an Behörden kommen nahezu ständig vor. Hier einige Klassiker:
- Ein Informant übermittelt an die Fahrerlaubnisbehörde detaillierte Angaben zum Gesundheitszustand, Fahrverhalten und Drogenkonsum eines Führerscheininhabers. Die Behörde leitet ein Verfahren ein, um dem Betreffenden die Fahrerlaubnis zu entziehen.
- Ein Hinweisgeber sendet der zuständigen Baubehörde Fotos zu, die Schwarzbauten seines Nachbarn belegen. Die Behörde fordert den Nachbarn dazu auf, die Schwarzbauten zu beseitigen.
- Ein Informant wendet sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde. Er legt detailliert dar, dass ein Hauseigentümer die Grundstücke seiner Nachbarn in rechtswidriger Weise per Video überwacht.
Welche Beispiele bieten Tätigkeitsberichte der Aufsichten?
Aktuelle Tätigkeitsberichte von Datenschutzaufsichtsbehörden enthalten weitere Beispiele:
- Eine Stadtverwaltung erhält Hinweise auf Sicherheitsbedenken bei einer Veranstaltung, die demnächst stattfinden soll. Sie konfrontiert den Veranstalter mit den Hinweisen (Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, BayLfD, 29. Tätigkeitsbericht 2019, Nr. 5.3.1, https://ogy.de/baylfd-tb-29).
- Ein Informant teilt dem Sozialamt mit, dass sich ein Bezieher von Grundsicherung (früher: Sozialhilfe) bereits seit über vier Wochen im Ausland aufhalte. Deshalb dürfe er keine Leistungen mehr beziehen. Die Sozialbehörde stellt daraufhin ihre Leistungen…