Regierungskoalition passt über 150 Gesetze an, auch das BDSG

Einer der Hauptvorwürfe gegen die DSGVO auf Seiten von Unternehmen lautet, dass der bürokratische Aufwand zur Einhaltung der Vorschriften zu hoch sei.
Zwar sind Änderungen an der DSGVO nur im Einvernehmen aller Mitgliedsländer durchzusetzen. Dennoch haben die Beschwerden nun Früchte getragen.
Auf Initiative der CDU Niedersachsen sowie der CDU-Mittelstandsvereinigung MIT schlugen die Fraktionen der großen Koalition im Innenausschuss des Bundestages Veränderungen am bundesdeutschen Datenschutzrecht vor.
Das Gesetz wurde am 27.06.2019 mittels Mehrheitsbeschluss vom deutschen Bundestag verabschiedet.
Im Fokus stehen hier besonders Regeln, die bereits lange vor der DSGVO im BDSG verankert waren.
Abschaffung der Datenschutzbeauftragten?
Wie u.a. das Magazin Golem berichtete, sollte vor allem die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten aufgeweicht werden.
Bekanntermaßen müssen Unternehmen einen solchen ernennen, wenn sich regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Diese Schwelle wird nun auf 20 Personen heraufgesetzt.
Änderungen an zahlreichen weiteren Gesetzen
Von dem über 400 Seiten starken Datenschutzanpassungsgesetz sind über 150 Gesetze betroffen. Dabei werden aber in der Regel nur kleinere Abschnitte und Begriffe umformuliert.
Die Bundesregierung wurde zudem dazu aufgefordert, ein weiteres Problem zu lösen. Dabei geht es um die Abgrenzung zwischen Datenschutz und Meinungsfreiheit.
Hier soll klargestellt werden, dass Landesmediengesetze und das Kunsturheberrechtsgesetz Vorrang vor der DSGVO haben.
Im Kern geht es hier beispielsweise um Fragestellungen aus dem Bereich des Bildjournalismus. Dürfen Personen als „Beiwerk” auf Bildern abgebildet werden, ohne vorher ihre Erlaubnis dazu gegeben zu haben?
Gerade unter Bloggern herrscht hier Unsicherheit, was dann dazu führen kann, dass Beiträge gar nicht erst geschrieben werden, aus Angst, gegen die Gesetze zu verstoßen.
Kritik vom Bundesdatenschutzbeauftragten
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisierte im Vorfeld die Veränderungen: „Sollte der Gesetzgeber tatsächlich den Schwellwert für die Pflicht zur Benennung von Datenschutzbeauftragten erhöhen, hielte ich dies für eine falsche Maßnahme, die die Wahrung des hohen Datenschutzniveaus in Deutschland ernsthaft gefährden könnte.”
Seiner Ansicht nach handele es sich um einen Trugschluss, wenn man die nun beschlossenen Änderungen als Entlastung für Unternehmen sehe. Denn durch die Abschaffung eines Datenschutzbeauftragten müssen Unternehmen entsprechendes Fachwissen extern einkaufen. Käme es zu einem Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen und damit einhergehend zu einem Bußgeld, hätten die Firmen am falschen Ende gespart.