Pur-Abos grundsätzlich zulässig
„Grundsätzlich kann die Nachverfolgung des Nutzendenverhaltens (Tracking) auf eine Einwilligung gestützt werden, wenn alternativ ein trackingfreies Modell angeboten wird, auch wenn dies bezahlpflichtig ist“, heißt es im ersten von fünf Punkten des aktuellen Beschlusses der DSK zur „Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites“.