Die Suche nach personenbezogenen Daten ist ein Dilemma in vielen Unternehmen: Zum einen finden sich nicht alle gesuchten Daten, zum anderen finden Beschäftigte mehr Daten, als sie sollen. Interne Suchmaschinen können helfen, aber auch zum Datenschutz-Problem werden.
Deutsche Verbraucher misstrauen Unternehmen, wenn es um den Umgang mit ihren persönlichen Daten geht. Laut einer aktuellen Studie glauben 47 Prozent der Befragten nicht, dass Unternehmen ihre Daten vertraulich und sicher behandeln.
Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten. Für Unternehmen und öffentliche Stellen wie Behörden heißt das, zu überprüfen, wie sie diese IP-Adressen verarbeiten, um nicht gegen den Datenschutz zu verstoßen. Worauf müssen Sie achten?
Auch wenn viel von Datendiebstahl die Rede ist: Eigentlich gibt es keinen Diebstahl von Daten. Wohl aber die Ausspähung von Daten, die unter Strafe steht. Neben dem Datenschutzrecht greift hier das Strafrecht.
Ob Daten dem Datenschutz unterliegen, hängt davon ab, ob es sich um personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handelt oder nicht. Damit sind personenbezogene Daten ein Kernbegriff des Datenschutzes. Jedes Datenschutzkonzept sollte damit beginnen, die personenbezogenen Daten zu ermitteln, die verarbeitet werden sollen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kennt den Begriff der besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt und kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig machen. Deshalb ist es wichtig, genau zu wissen, welche Daten unter diesen Begriff fallen.
Gemeinsam sorgen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland dafür, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Doch was genau versteht man unter diesem Grundrecht?
Wollen Großbanken wissen, ob hinter einem neuen Kunden eine Terror-Organisation steckt, kommt meistens die Datenbank World-Check zum Einsatz. Doch woher hat World-Check seine Daten? Und wie steht es um den Datenschutz?
Wer einen Mobilfunkvertrag abschließt oder eine Wohnung sucht, muss häufig seinen Personalausweis vorlegen. Oft macht dann der Anbieter eine Kopie des Dokuments. Aber gibt es für die Speicherung dieser personenbezogenen Daten überhaupt eine Rechtsgrundlage?
Am 15. Dezember 1983 hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerden gegen die damalige Volkszählung 1983 wesentliche Grundsätze des verfassungskonformen Datenumgangs (Umgang mit Daten) festgeschrieben. Sie haben in ihrer Weitsicht heute noch gleichermaßen Gültigkeit.