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/ 09. September 2020

Neue Orientierungshilfe zur Videoüberwachung

Im Fahrstuhl, an der Haustür des Nachbarn, im Supermarkt oder am Arbeitsplatz – Videoüberwachung ist weit verbreitet und kann jeden treffen. Was datenschutzrechtlich zu beachten ist, zeigt die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrer neuen Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen.

„Jeder Mensch hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne dass sein Verhalten permanent mit einer Kamera beobachtet oder aufgezeichnet wird. Im Alltag ist Videoüberwachung dennoch weit verbreitet.“

Mit dieser Situationsbeschreibung beginnt der neue Leitfaden, den die Datenschutzkonferenz auf ihrer Homepage veröffentlicht hat.

Die DSK ist das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.

Was alles per Video überwacht wird:

„Täglich greift die Videoüberwachung in Rechte und Freiheiten von Personen ein, ohne dass die Mehrzahl dafür einen Anlass gegeben hat“, heißt es in der Pressemitteilung der DSK.

Mit großer Streubreite werde aufgezeichnet,

  • welche Person sich
  • alleine oder in Begleitung
  • zu welcher Uhrzeit,
  • an welchem Tag,
  • in welchem Zustand,
  • mit welchem Erscheinungsbild,
  • wie lange,
  • mit welchem Verhalten,
  • zu welchem Zweck,
  • an welchem Ort

aufhalte.

Wo das Risiko liegt:

Schon eine einfache Überwachungsanlage verarbeitet laut DSK in erheblichem Umfang personenbezogene Daten und verletzt häufig die Rechte von Betroffenen.

Das Risiko habe sich in den letzten Jahren sogar deutlich erhöht, denn die Anschaffungskosten für eine Kamera seien immer niedriger, die Qualität der Technik dagegen immer besser.

„Mehr als ein Smartphone oder Tablet braucht es dafür oft nicht“, weiß das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.

Bedenklich ist aus Sicht der DSK auch, dass Kameras nicht nur zur Sicherheit eingesetzt werden, sondern

  • Kameras die Daten von Personen auch erfassen und verarbeiten, um personalisierte Werbung anzuzeigen oder Produkte zielgruppengenau anzubieten;
  • softwaregesteuerte Videotechnik die Gesichtszüge und Gefühlsregungen von Personen in der Öffentlichkeit vermisst oder das Bewegungs- oder Einkaufsverhalten von Kunden verfolgt.

Was die Orientierungshilfe bietet:

Die neue Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ ist eine grundlegende Überarbeitung des bisherigen Leitfadens und

  • ist an die rechtlichen Rahmenbedingungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst,
  • berücksichtigt die Leitlinien 3/2019 des Europäischen Datenschutzausschusses zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte,
  • enthält neue Abschnitte zur Videoüberwachung in der Nachbarschaft und zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Tür- und Klingelkameras, Drohnen und Wildkameras oder Dashcams.
  • stellt eine Checkliste mit den wichtigsten Prüfungspunkten im Vorfeld einer Videoüberwachung bereit,
  • bietet Muster für Hinweisschilder, die es Verantwortlichen erleichtern, den Transparenzpflichten im Rahmen der DSGVO nachzukommen.

Mehr Informationen:

Elke Zapf