Neue Broschüre: „Die DSGVO in der Bundesverwaltung“

Die Broschüre gibt es als Teil 6 der INFO-Reihe des BfDI sowohl als barrierefreie PDF-Datei als auch in gedruckter Form.
Einheitliches europäisches Datenschutzrecht
Auf 56 Seiten informiert die neue Publikation über Schwerpunkte des einheitlichen europäischen Datenschutzrechts und stützt sich dabei auf die Erfahrungen von zweieinhalb Jahren Anwendung des neuen Rechts.
Im Vorwort erklärt BfDI Professor Ulrich Kelber: „Seit dem 25. Mai 2018 besteht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie für den Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Datenverarbeitung ein umfassender, europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und zum Schutz der Rechte und Freiheiten der Menschen in der digitalen Welt. Mittlerweile wurden auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und zahlreiche weitere Gesetze an die DSGVO angepasst.“
Vier Kapitel für die Datenschutz-Praxis
Die Broschüre richtet sich, so der BfDI, vor allem an „diejenigen Organisationseinheiten aller öffentlichen Stellen des Bundes, die für die Einhaltung des Datenschutzes Verantwortung tragen und darüber hinaus auch an die Datenschutzbeauftragten aller öffentlichen Stellen des Bundes“.
Die Hinweise für die Praxis sind in vier Kapitel gegliedert:
- Verfahren – Anforderungen und Anpassung
- Datenschutzbeauftragte (DSB) nach Art. 37, 38 und 39 DSGVO
- Rechtsgrundlagen
- Umsetzung der Betroffenenrechte
Höherer Stellenwert für Schutz personenbezogener Daten
Insgesamt hat – so die Einschätzung des BfDI – der Schutz personenbezogener Daten durch die europaweite Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in der täglichen Arbeit der öffentlichen Stellen des Bundes und ihrer Datenschutzbeauftragten (DSB) einen noch höheren Stellenwert erhalten.
In der Broschüre „Die DSGVO in der Bundesverwaltung“ betont er:
- Die DSGVO enthalte erstmals auch europaweit einheitliche Regelungen zur Benennung, Rechtsstellung und zu den Aufgaben der Datenschutzbeauftragten.
- Damit habe der Europäische Gesetzgeber das in Deutschland bereits seit langem bestehende und bewährte Rechtsinstrument der Datenschutzbeauftragten bestätigt und verfestigt.
Mehr Befugnisse für den BfDI
Auch die „Befugnisse des BfDI zur Durchsetzung des Datenschutzrechts in der Bundesverwaltung sind durch die DSGVO deutlich erweitert worden“, heißt es in der Publikation. Der BfDI könne nun rechtsverbindliche Anordnungen zur Durchsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch gegenüber öffentlichen Stellen des Bundes treffen.
Mehr Informationen:
- Download der Broschüre als barrierefreie PDF-Datei: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO6.pdf?__blob=publicationFile&v=58