Startseite Grundlagen Leitlinien für die Bestimmung der federführenden Aufsichtsbehörde (WP 244 rev.01)
Der vollständige Titel des Working Papers lautet „Leitlinien für die Bestimmung der federführenden Aufsichtsbehörde eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters“.
Dieses Papier hat auch der Europäische Datenschutzausschuss, der Nachfolger der Artikel-29-Gruppe, in seiner ersten Sitzung am 25. Mai 2018 gebilligt.
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