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17. Juni 2021

Kontaktdaten datenschutzkonform erfassen

Kontaktdatenerfassung in der Gastronomie: Datenschutztipps der Aufsichtsbehörden
Bild: iStock.com / doble-d
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Corona & Datenschutz
Restaurants, Läden, Theater und Kinos öffnen wieder – müssen aber weiter ihrer gesetzlichen Pflicht zur Kontaktdatenerfassung datenschutzkonform nachkommen. Praxisnahe Tipps dazu liefert das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA).

Datenschutz sichert Vertrauen

„Datenschutz und Pandemiebekämpfung sind weder unversöhnliche Gegenspieler noch doppelte Bürokratie für die Unternehmen“, betont Michael Will, Präsident des LDA in einer Pressemitteilung.

„Nur beide gemeinsam sichern das Vertrauen der Kundinnen und Kunden auf dem Weg zurück in unseren gewohnten Alltag.“

LDA appelliert an Verantwortliche

Will appelliert an die Verantwortlichen in Gastronomie, Handel und Veranstaltungsstätten,

  • einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten
  • und zugleich die sensiblen Daten ihrer Kunden sorgsam zu verarbeiten.

LDA veröffentlicht praxisnahe Hilfestellungen

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hat seit Beginn der Pandemie bereits viele praxisnahe Tipps und Hilfestellungen auf seiner Webseite veröffentlicht:

Tipps für Gastronomie

Die „Hinweise zum Datenschutz bei der Erhebung von Kontaktdaten von Gästen in Gastronomiebetrieben zur Nachverfolgung von Coronavirus-Infektionswegen“ beantworten häufige Fragen aus der Gastronomie – von der richtigen Erfassung der Kontaktdaten bis zur Aufbewahrung der erhobenen Daten.

Hier warnt das LDA vor allem vor offenen Kontaktlisten auf Papier. „Der unbedachte Umgang mit Kontaktdaten auf Papier war im ersten Jahr der Pandemie viel zu oft Anlass für Einzelfalluntersuchungen bis hin zu Geldbußen. Solche Verfahren sind unnötig und vermeidbar“, sagt Michael Will.

Stattdessen empfiehlt das LDA Einzelbögen mit den aktuell geforderten Angaben. Dafür stellt die Behörde auf ihrer Webseite ein Musterformular für die Erhebung von Kontaktdaten zum Download zur Verfügung.

Plädoyer für die Luca-App

Digitale Angebote zur Kontaktdatenerfassung – allen voran die Luca-App – sind laut LDA eine wertvolle Entlastung für Betriebe und Kunden.

Sie ermöglichen „datenschutzrechtlich gute Lösungen“ und stellen durch „leistungsfähige Verschlüsselungsverfahren sicher, dass Unbefugte die Daten nicht für eigene Zwecke missbrauchen“, so Michael Will.

Die Prüfungen seiner Behörde gäben – trotz einiger kritischer Diskussionen – bislang keinen Anlass, von solchen Verfahren abzuraten. Das LDA arbeite an weiteren Hilfestellungen und Materialien, um den datenschutzgerechten Einsatz von Luca im Alltag zu unterstützen.

Tipps für den Impfpass

Auch mit dem Vorzeigen von Impfpass, negativem Testergebnis oder Genesungsbestätigung befasst sich das LDA.

Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass Gastronomen, Ladenbesitzer und Veranstaltungsbetreiber die Nachweise lediglich sichten, aber nicht kopieren dürfen.

Mehr Informationen:

Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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