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19. April 2023

Konflikt in Sachsen-Anhalt: Innenausschuss und DSB streiten über Gesetzesnovelle

Darf ein neuer Landesdatenschutzbeauftragter ohne vorherige öffentliche Ausschreibung gewählt werden? Der amtierende Landesbeauftragte sagt Nein.
Bild: z_wei / iStock / Getty Images Plus
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Datenschutzaufsichtsbehörden
Darf der Landtag von Sachsen-Anhalt einen neuen Landesdatenschutzbeauftragten wählen ohne dass die Stelle vorher öffentlich ausgeschrieben wird? „Nein“, sagt der amtierende Landesbeauftragte für Datenschutz und fordert vehement einen Stopp der Novelle zur Änderung des Datenschutzgesetzes.

Verfahrene Situation seit fünf Jahren

„Seit mehr als fünf Jahren sucht Sachsen-Anhalt erfolglos nach einem Nachfolger für den Landesdatenschutzbeauftragten“, bringt ein Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) die verfahrene Situation in dem Bundesland auf den Punkt. „Seitdem die Wahl im Frühjahr 2018 zum ersten Mal scheiterte, musste erst der Amtsinhaber seine Rente verschieben und seit 2021 der Stellvertreter die Geschäfte übernehmen.“

Innenausschuss billigt Wahl ohne Ausschreibung

Der kommissarische Amtsleiter ist Albert Cohaus – und der wirft dem Landtag von Sachsen-Anhalt nun „Hinterzimmerentscheidungen“ vor.

Denn trotz massiver Kritik hat Sachsen-Anhalts Innenausschuss vor Kurzem einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU, SPD und FDP auf Änderung des Landesdatenschutzgesetzes (DSAG LSA) gebilligt. Demnach soll die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz neu geregelt werden. Bei der Neubesetzung der Stelle soll dann die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung wegfallen.

Landesdatenschutzbeauftragter fordert Stopp der Gesetzesnovelle

„Damit wird gegen die gesetzliche Vorgabe der Transparenz, also der Nachvollziehbarkeit für Dritte, verstoßen“, erklärte Albert Cohaus in einer Pressemitteilung. „Eine Ausschreibung ist die einzige Möglichkeit, transparent zu machen, welche Kandidatinnen und Kandidaten überhaupt konkret in Betracht kommen.“

Der amtierende Landesdatenschutzbeauftragte fordert ausdrücklich einen Stopp der Novelle zur Änderung des Datenschutzgesetzes. Denn der Verzicht auf die öffentliche Ausschreibung verstoße sowohl gegen das europarechtliche Transparenzgebot nach Artikel 53 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung als auch gegen die Pflicht zur Stellenausschreibung gemäß Paragraph 9 des Landesbeamtengesetzes.

Kritik auch aus Schleswig-Holstein und Thüringen

Unterstützung für seine Forderung bekommt Albert Cohaus aus Schleswig-Holstein und Thüringen. Und zwar von Experten, die der Innenausschuss von Sachsen-Anhalt um eine Stellungnahme gebeten hatte.

    • Der thüringische Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse gibt laut MDR zu bedenken: „Nicht ohne Grund ist (…) auf europäischer Ebene die öffentliche Ausschreibung des Postens des Europäischen Datenschutzbeauftragten erforderlich.“
    • Der schleswig-holsteinische Verwaltungsrichter Malte Engeler schreibt: „Verfahrensregelungen (…) sind Grundvoraussetzungen für Rechtsschutz gegen Willkür und Machtmissbrauch. Umso alarmierender ist der vorgelegte Entwurf.“

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Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.

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