IT-Sicherheitskennzeichnung: Was bringt‘s dem Datenschutz?

Das Datenschutzaudit-Gesetz, von dem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in § 9a spricht, ist nie Wirklichkeit geworden. Jetzt richten sich die Blicke auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Immerhin sagt dort Artikel 42 zur Zertifizierung: „Die Mitgliedstaaten, die Aufsichtsbehörden, der Ausschuss und die Kommission fördern insbesondere auf Unionsebene die Einführung von datenschutzspezifischen Zertifizierungsverfahren sowie von Datenschutzsiegeln und -prüfzeichen, …“
Gute Chancen für einheitliche Zertifikate
Es bestehen also gute Aussichten, dass einheitliche Datenschutz-Zertifikate in nicht zu ferner Zukunft Realität werden. Auch verschiedene Projekte zur Datenschutz-Zertifizierung unterstreichen die Fortschritte in Richtung Datenschutz-Siegel: etwa die Zertifizierung für Cloud-Datenschutz nach TCDP (www.tcdp.de) und das neue Projekt „Auditor“, das das Bundeswirtschaftsministerium fördert. Herr Frederick Richter von der Stiftung Datenschutz hatte das interdisziplinäre Projekt auf der IDACON 2017 vorgestellt.