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08. Februar 2022

Gutachten für die DSK: Staatliche Überwachung in den USA

DP+
Es ist bisher nicht bekannt, ob die Überwachungspraxis in anderen Ländern, die wichtige Handelspartner sind, in ähnlicher Weise begutachtet werden soll
Bild: iStock.com / lucky-photographer
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Datenübermittlung in Drittländer
Ende Januar 2022 hat die Datenschutzkonferenz (DSK) ein Gutachten veröffentlicht, das sich mit dem „US-Überwachungsrecht“ befasst. Lesen Sie, wie dieses Gutachten einzuordnen ist.
Das Gutachten ist für alle Unternehmen interessant, die personenbezogene Daten in die USA übermitteln.

Welche Dokumente hat die DSK veröffentlicht?

Drei Dokumente sind auf der Seite der DSK abzurufen unter https://ogy.de/dsk-dokumente-vladeck:

  • Im Mittelpunkt steht die englische Originalfassung eines Gutachtens des amerikanischen Rechtsprofessors Stephen I. Vladeck. Es trägt das Datum 15. November 2021 und hat einen Umfang von 22 Seiten. Sein Titel lautet: „Expert Opinion on the Current State of U.S. Surveillance Law and Authorities”.
  • Als „unverbindliche Arbeitshilfe“ steht eine deutsche Übersetzung „Gutachten zum aktuellen Stand des US-Überwachungsrechts und der Überwachungsbefugnisse“ zur Verfügung.
  • Eine Zusammenfassung der DSK soll „wesentliche Befunde“ des Gutachtens darstellen. Sie umfasst jedoch nur knapp zwei Seiten. Inhaltlich beschränkt sie sich auf einige wenige Aspekte.

Ergänzend sollten Sie die Pressemitteilung der DSK vom 25. Januar 2022 heranziehen. Sie ist abrufbar unter https://ogy.de/dsk-pm-vladek.

Wer ist Auftraggeber des Gutachtens?

Das Gutachten hat rein äußerlich die Form eines Schreibens, das der Autor an einen Referatsleiter bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gerichtet hat. Diese Aufsichtsbehörde war federführend für alle Aufsichtsbehörden tätig. Die DSK selbst ist rein rechtlich gesehen bisher nur eine Art Arbeitsgemeinschaft der Aufsichtsbehörden (siehe dazu Ehmann, Datenschutz PRAXIS 12/2021, Seite 11). Sie konnte schon mangels eigener Haushaltsmittel nicht a…

Dr. Eugen Ehmann
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Verfasst von
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann ist ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Datenschutzes in Unternehmen und Behörden. Er ist Herausgeber eines renommierten DSGVO-Kommentars und Autor zahlreicher Beiträge in der Datenschutz PRAXIS sowie in vielen weiteren Datenschutz-Veröffentlichungen. Außerdem moderiert er seit 2003 den Datenschutz-Kongress IDACON
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