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28. März 2023

Facebook-Fanpage: Bundespresseamt klagt gegen BfDI

Muss die Bundesregierung ihre Facebook-Fanpage einstellen? Das klärt nun das Verwaltungsgericht Köln, nach der Klage gegen den BfDI.
Bild: iStock.com / Fritz-Jorgensen
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Online-Datenschutz
Muss die Bundesregierung ihre Facebook-Fanpage einstellen? Das klärt nun das Verwaltungsgericht Köln, vor dem das Bundespresseamt eine Klage gegen den Bundesdatenschutzbeauftragten eingereicht hat. Dieser fordert die Bundesregierung schon seit 2021 auf, ihre Präsenz in dem sozialen Netzwerk stillzulegen.

BfDI untersagt Bundesregierung Betrieb der Facebook-Fanpage

Dem Bundespresseamt wird gemäß Artikel 58 Absatz 2 (…) DSGVO bis auf weiteres die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der von der Bundesregierung betriebenen Facebook-Fanpage (…) innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe dieses Bescheids durch Einstellen ihres Betriebs untersagt“, schreibt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) am 17. Februar 2023 in einem Brief an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.

Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren

Der Betreff des Schreibens lautet „Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren“ und Professor Ulrich Kelber führt darin auf 44 Seiten akribisch auf, warum der Betrieb einer Facebook-Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist.

Er moniert vor allem, dass das Bundespresseamt seit dem 25. Mai 2018 „seine Facebook-Fanpage betrieben hat, ohne die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 5 Absatz 1 DSGVO nachweisen zu können.“

Das belege laut BfDI auch ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz (DSK) und deshalb betont er: „Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten“.

Bundespresseamt klagt gegen Bundesdatenschutzbeauftragten

Das Bundespresseamt betreibt auch nach Verstreichen der vierwöchigen Frist die Facebook-Fanpage der Bundesregierung weiter – und reichte am 17. März 2023 vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen die Anordnung des Bundesdatenschutzbeauftragten ein.

Man habe den Bescheid eingehend diskutiert und entschieden, diesen gerichtlich überprüfen zu lassen, teilte eine BPA-Sprecherin der ZEIT mit. Ihr Kollege Wolfgang Büchner, der stellvertretender Regierungssprecher ist, fügte hinzu: „Unser Facebook-Auftritt ist aus unserer Sicht ein wichtiger Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit, an dem wir zunächst einmal festhalten wollen“.

Musterverfahren soll Rechtsklarheit bringen

Das Bundespresseamt vertritt laut übereinstimmenden Medienberichten die Auffassung, dass „allein Facebook für seine Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist und insoweit datenschutzrechtliche Fragen allein im Verhältnis zu Facebook zu klären sind.“

In einer Art Musterverfahren will das Amt deshalb Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten schaffen. Es gehe dabei um die Klärung grundsätzlicher, komplexer Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht.

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