EuGH stärkt nationale Datenschutzbehörden in neuem Urteil

Viele Internetkonzerne – allen voran Facebook und Google – haben ihren europäischen Firmensitz in Irland. Das Land gilt als Steuerparadies uns als besonders träge in Sachen Datenschutz.
Mehr Rechte für nationale Datenschutzbehörden
Gerichtsstand in Europa ist in der Regel der Firmensitz. In begründeten Ausnahmefällen erlaubt der EuGH nun aber auch nationalen Datenschutzbehörden, dass
- sie gegen Verstöße von Unternehmen vorgehen dürfen
- auch wenn deren Hauptsitz in einem anderen Land liegt.
Jetzt können also auch Datenschutzbeauftragte aus Deutschland entsprechend gegen Aktivitäten von Facebook oder Google vorgehen.
Belgiens Klage gegen Facebook
Hintergrund des aktuellen Urteils ist ein Verfahren aus Belgien gegen Facebook:
- Im Jahr 2015 – also noch vor Inkrafttreten der DSGVO – reichte der Präsident des belgischen Ausschusses für den „Schutz des Privatlebens“ eine Klage gegen Facebook ein. Der Konzern sammle und verarbeite auch Daten belgischer Internetnutzer, die nicht einmal ein Facebook-Konto hätten.
- Im Jahr 2018 erließ ein belgisches Gericht eine Unterlassungsklage gegen Facebook wegen Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften.
- Gegen dieses Urteil legte Facebook Berufung ein, da die belgischen Behörden nicht zuständig seien.
EuGH gibt Belgien recht
Dass die belgischen Behörden das Recht dazu hatten, bestätigte nun der EuGH:
„Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine nationale Aufsichtsbehörde ihre Befugnis, vermeintliche Verstöße gegen die DSGVO vor einem Gericht eines Mitgliedstaats geltend zu machen, ausüben, auch wenn sie in Bezug auf diese Verarbeitung nicht die federführende Behörde ist“, heißt es in dem Urteil.
Behörden müssen zusammenarbeiten
Die nationalen Behörden müssten aber die „Zusammenarbeit und Kohärenz“ beachten, betont der EuGH:
- Nationale Datenschutzbehörden seien befugt, Verfahren in ihren jeweiligen Mitgliedsstaaten einzuleiten.
- Die federführende Behörde müsse reagieren, wenn eine andere Aufsichtsbehörde dies verlange.
Datenschützer loben das Urteil
Datenschützer und Justizminister loben das Urteil. Der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich sagte gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa): „Die Internet-Riesen werden es künftig schwerer haben, sich durch eine geschickte Standortwahl einer effektiven Kontrolle zu entziehen“. Das Urteil stärke die Rechte der Verbraucher, die einen Anspruch auf transparente Regeln und sichere Verfahren zum Schutz ihrer persönlichen Daten hätten.
Facebook nimmt Urteil gelassen auf
Facebook teilte mit, dass sich das EuGH-Urteil lediglich auf „außergewöhnliche Umstände“ beschränke – und nimmt das Urteil gelassen auf.
Mehr Informationen:
- Webseite des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/
- Online-Meldung der Süddeutschen Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/politik/datenschutz-eugh-urteil-staerkt-stellung-von-datenschutzbehoerden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210615-99-02111