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14. Mai 2018

EU-Verfahrensregelungen zur Korrektur fehlerhafter Formulierungen

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Um Korrekturen von EU-Gesetzestexten in allen Amtssprachen zu bewältigen, existiert seit Langem ein offizielles Verfahren. Es legt mehrere Abläufe für unterschiedliche Situationen genau fest.

Es gibt niemanden, der alle 24 Amtssprachen der Europäischen Union beherrscht.

Deshalb kann nur eine größere Zahl von Übersetzern dafür sorgen, dass alle Sprachfassungen möglichst genau inhaltlich übereinstimmen. Fehler sind dabei unvermeidlich, Berichtigungen von Fehlern ebenso.

Um solche Korrekturen zu bewältigen, gibt es bereits seit Jahrzehnten ein offizielles Verfahren mit mehreren genau festgelegten Abläufen für unterschiedliche Situationen.

Es ist in diesem Dokument aus dem Jahr 1975 geregelt, das sonst im Internet so gut wie nicht greifbar ist.

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