EU-Kommission setzt sich für härtere DSGVO-Durchsetzung ein
Die Erklärung hält zunächst Rückschau auf die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 20 Monate nach Inkrafttreten habe die Verordnung wie „ein Katalysator den Datenschutz in den Mittelpunkt vieler politischer Debatten gerückt”.
Die Bürger würden ihre Rechte besser kennen, nicht zuletzt wegen einer umfangreichen Aufklärungskampagne. Eurobarometer-Umfragen zeigen, welche Rechte bekannt sind:
- Die meisten Befragten kennen ihr Recht auf den Zugang zu ihren personenbezogenen Daten (65 %), sowie
- das Recht auf Berichtigung sachlich falscher Daten (61 %).
- Etwas weniger kennen ihr Recht auf Widerspruch gegen die Übermittlung von Direktwerbung (59 %) und
- das Recht auf Löschung ihrer eigenen Daten (57 %).
Somit könne die DSGVO als Erfolg angesehen werden.
Mehr Zusammenarbeit und Unterstützung notwendig
Die Priorität der Kommission und aller Beteiligten liege darin, die Umsetzung der Datenschutzvorschriften harmonisiert und übereinstimmend voranzutreiben.
Es sei von entscheidender Bedeutung, dass die Datenschutzbehörden, die im Europäischen Datenschutzausschuss zusammenarbeiten, von den Mitgliedstaaten die erforderlichen Mittel erhalten.
Das meint sowohl personelle, als auch finanzielle und technische Ressourcen. Die Kommission kündigte außerdem an, die Behörden weiterhin mit EU-Mitteln zu unterstützen.
Schärfere Verfolgung angekündigt
Eher zwischen den Zeilen, aber dennoch deutlich, hat die Kommission angekündigt, dass der DSGVO stärker Geltung verschafft werden solle.
Die Durchsetzung müsse jedoch durch eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden verbessert werden.
Die Behörden hätten aber bereits eine Reihe von Durchsetzungsentscheidungen getroffen. Derzeit liefen umfangreiche grenzüberschreitende Ermittlungen.
Diese betreffen Einzelpersonen in vielen Mitgliedstaaten. Entscheidungen in den Fällen seien in den kommenden Monaten zu erwarten.
Bundes-Datenschutzbeauftragter Kelber kritisiert irische Behörden
Unterdessen hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde erneut seine Unterstützung angeboten.
Er wirft der Behörde dort Untätigkeit vor, wie das Handelsblatt berichtet. Seit eineinhalb Jahren gäbe es in Irland keinen Entscheidungsentwurf zu großen Unternehmen wie Facebook, Microsoft oder WhatsApp.
Die US-Konzerne fallen in Europa in den Zuständigkeitsbereich der irischen Behörden, weil sie dort ihre europäischen Zentralen gemeldet haben.
Kelber sehe das „One-Stop-Prinzip” zunehmend kritisch und stellt öffentlich die Frage, ob an dieser Stelle nicht Korrekturen notwendig wären.
Nach dem One-Stop-Shop-Prinzip ist bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung die federführende Aufsichtsbehörde alleiniger Ansprechpartner für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter.