DSK stellt Anforderungen an Betrieb von Webseiten und Apps dar
Ende Dezember veröffentlichte die DSK ihre „Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von Telemedien ab dem 1. Dezember 2021“.
Darin geht sie auf die veränderte Rechtslage seit dem Inkrafttreten des TTDSG am 1. Dezember 2021 ein und stellt auf 32 Seiten Anforderungen an den Betrieb von Webseiten und Apps dar (wir berichteten).
Orientierungshilfe für breiten Anwendungsbereich
Allerdings geht der Anwendungsbereich der jetzt geltenden Bestimmungen zum Schutz von Endeinrichtungen deutlich über diese Beispiele hinaus.
Die Orientierungshilfe will deshalb auch bei anderen Endgeräten, die mit dem Internet verbunden sind und bei denen Informationen auf Geräten gespeichert oder aus diesen abgerufen werden, helfen. Die Beispiele dafür reichen vom Fitnesstracking der Smart Watch bis zu den tagesaktuellen Navigationsdaten eines vernetzten Autos.
Interessengruppen können Stellung beziehen
Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung können nun ihre Stellungnahme zur Orientierungshilfe der DSK abgeben.
Das Konsultationsverfahren dient der Überprüfung und bei Bedarf auch der Fortentwicklung der Orientierungshilfe. Es berührt aber nicht die Geltung und Anwendung der Orientierungshilfe in der datenschutzaufsichtlichen Praxis.