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06. September 2022

Digitale Sicherheit im Kinderzimmer

Spielzeug kann gefährlich sein! Vor allem Datendiebstahl spielt hier mittlerweile eine große Rolle. TÜV-Verband e.V. setzt sich für mehr digitale Sicherheit ein.
Bild: chameleonseye / iStock / Getty Images Plus
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Smartes Spielzeug
Kann smartes Spielzeug mit digitalen Funktionen und Künstlicher Intelligenz (KI) Kinder abhören und manipulieren? Ja, sagt der TÜV-Verband e.V. und setzt sich für mehr digitale Sicherheit im Kinderzimmer ein.

Gefährliches Spielzeug

Scharfe Kanten, gesundheitsschädliche Farben – und inzwischen auch Datendiebstahl und Cyberangriffe: Spielzeug kann gefährlich sein.

Das geht auch aus dem EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte hervor. Immer wieder ist hier Spielzeug die Produktkategorie mit den meisten Warnmeldungen, so wie im Jahr 2019 mit 29 Prozent und im Jahr 2020 mit 27 Prozent.

Kinder vor Gefahren schützen

„Vor allem kleine Kinder können nicht einschätzen, wo Gefahren lauern“, sagt dazu Daniel Pflumm, Referent Produktregulierung und Digitalisierung beim TÜV-Verband, in einer Pressemitteilung. „Sie müssen besonders gut geschützt werden.“

Zum Beispiel vor vernetzten Spielzeugen, die mit dem Internet verbunden sind oder Künstliche Intelligenz nutzen:

Beispiel
Als eine Puppe Kinder ausspionierte

Als „unerlaubte funkfähige Sendeanlage“ bezeichnete die Bundesnetzagentur im Jahr 2017 die smarte Puppe „My Friend Cayla“ und zog sie aus dem Verkehr.

„Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug“, erklärte damals Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung.

TÜV-Verband fordert unabhängige Prüfung

Um Kinder vor solchen Gefahren zu schützen, fordert der TÜV-Verband eine gesetzlich verankerte Drittprüfung für vernetztes Spielzeug mit digitalen Funktionen und für „normales“ Spielzeug für Kinder bis drei Jahren.

Der Verband schlägt dafür ein zweistufiges Verfahren – analog zum Prinzip des Zeichens für Geprüfte Sicherheit (GS-Siegel) – vor:

  • Im ersten Schritt sollen unabhängige Prüforganisationen die Sicherheit von Prototypen bewerten.
  • Im zweiten Schritt soll die Überwachung der Produktion erfolgen.

EU-Spielzeugrichtlinie ändern

Die Weichen dafür soll laut TÜV-Verband die Europäische Kommission in der EU-Spielzeugrichtlinie stellen und sie mit Blick auf Spielzeug mit digitalen Funktionen aktualisieren.

„Wir müssen den Begriff der Produktsicherheit neu definieren. Ein Produkt ist in der digitalen Welt nicht nur dann sicher, wenn es niemanden verletzt“, erklärt Pflumm. „Es muss sichergestellt werden, dass die Produkte ausreichend vor Cyberangriffen geschützt sind und die Privatsphäre der Nutzer nicht verletzt wird.“

Verbrauchern ist unabhängige Prüfung wichtig

Das sieht auch die große Mehrheit der Verbraucher so. Laut einer repräsentativen Umfrage von Statista im Auftrag des TÜV-Verbands gaben 71 Prozent der Befragten an, dass ihnen die unabhängige Prüfung eines smarten Kuscheltiers mit Künstlicher Intelligenz wichtig oder sogar sehr wichtig ist.

USA gehen mit gutem Beispiel voran

Mit gutem Beispiel voran gehen hier laut TÜV-Verband die USA. „Die Produktrückrufe sind in den USA nach Einführung der Regelung deutlich zurückgegangen“, so Pflumm.

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Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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