Die Grundverordnung einmal ganz anders betrachtet …

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Jedenfalls in Deutschland steht beim Datenschutz traditionell eine Frage im Mittelpunkt: Gibt es für den Umgang mit personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage? Ja? Dann ist sozusagen alles gut.
Die Information des Betroffenen über die Verarbeitung? Eine ungeliebte Pflicht, gern auch in Verbindung gebracht mit Querulanten und schwierigen Kunden! Verzeichnisse, womöglich gar zur Vorlage bei der Aufsichtsbehörde? Alles lästige Bürokratie, die zum Datenschutz kaum etwas beiträgt, aber Kosten verursacht!
Die Formulierungen mögen überzeichnen. Aber gehen sie wirklich völlig am üblichen Denken vorbei?