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17. August 2021

Datenschutzaufsicht: die finanzielle & personelle Ausstattung im Vergleich

Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden sind insgesamt mit personeller und finanzieller Ausstattung ganz weit vorn im EU-Vergleich
Bild: iStock.com / ismagilov
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Datenschutz in der Europäischen Union
Wie sieht die finanzielle und personelle Ausstattung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten der EU aus? Aktuelle Zahlen dazu legte das European Data Protection Board (EDPB) kürzlich vor. Deutschland investiert demnach viel in den Datenschutz.

Datenschutz ist Grundrecht

„Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht in der EU, das in der Charta der Grundrechte der EU verankert ist. Wenn dieses Grundrecht im Leben der EU-Bürger wirklich Bedeutung und Wirkung haben soll, ist eine solide Überwachung erforderlich“, heißt es in der Einleitung des Berichts.

Dafür sei es notwendig, die Aufsichtsbehörden angemessen mit Personal und Ressourcen auszustatten, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu überwachen und erforderlichenfalls durchzusetzen.

Deutschland investiert viel Geld

Laut dem Bericht des EDPB, also des Europäischen Datenschutzausschusses, investiert Deutschland im europäischen Vergleich ausgesprochen viel in den Datenschutz. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Deutschland das einzige Land ist, das 18 Aufsichtsbehörden statt einer hat:

  • 94.793.900 Euro im Jahr 2021 und
  • 82.601.600 Euro im Jahr 2020.

Auf dem zweiten Platz liegt Italien mit

  • 35.627.273 Euro im Jahr 2021 und
  • 30.127.273 Euro im Jahr 2020.

Den dritten Platz belegen die Niederlande mit

  • 26.274.528 Euro im Jahr 2021 und
  • 24.295.374 Euro im Jahr 2020.

Budget reicht nicht aus

Alle drei Länder sind jedoch der Meinung, dass ihr vorhandenes Budget nicht ausreicht, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

Lediglich fünf Länder und damit nur 18 Prozent der Aufsichtsbehörden – darunter die in Österreich und Ungarn – gehen davon aus, dass ihr Budget ausreichend ist.

Deutschland beschäftigt viel Personal

Auch bei der personellen Ausstattung hat Deutschland die Spitzenposition inne mit

  • 1.083 Beschäftigten im Jahr 2021 und
  • 1.004 Beschäftigten im Jahr 2020.

Auf dem zweiten Platz liegt Polen mit

  • 271 Beschäftigten im Jahr 2021 und
  • 243 Beschäftigten im Jahr 2020.

Das EDPB weist darauf hin, dass die Zahlen vor dem Hintergrund möglicher Unterschiede im Umfang der Zuständigkeiten, Aktivitäten und finanziellen Verantwortlichkeiten auf nationaler Ebene interpretiert werden müssen.

Personal reicht nicht aus

Egal wie die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in den Ländern organisiert sind: Nur vier Datenschutzaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten (14 Prozent) – darunter Österreich und Ungarn – sind mit ihrer personellen Ausstattung zufrieden.

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Deutschland bearbeitet viele Fälle

Dank der guten Ausstattung mit Budget und Personal hat Deutschland auch die höchste Zahl der registrierten nationalen „Durchsetzungsfälle“.

Der Begriff ist laut EDPB weit zu verstehen als

  • ein Fall, in dem die Datenschutzaufsichtsbehörde zur Einhaltung des Datenschutzrechts befragt werde,
  • einschließlich der Bearbeitung von Beschwerden, Hinweisen und Signalen bezüglich möglicher Verstöße
  • und Fällen, in denen die Aufsichtsbehörde keine förmliche Untersuchung eingeleitet hat.

Hier gab es in Deutschland

  • 17.616 Fälle bis zum 31. Mai 2021 und
  • 62.451 Fälle im Jahr 2020.

Die Niederlande folgen mit

  • 6.740 Fällen bis zum 31. Mai 2021 und
  • 24.640 Fällen im Jahr 2020.

Mehr Informationen:

Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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