Datenschutz ist Grundrecht
„Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht in der EU, das in der Charta der Grundrechte der EU verankert ist. Wenn dieses Grundrecht im Leben der EU-Bürger wirklich Bedeutung und Wirkung haben soll, ist eine solide Überwachung erforderlich“, heißt es in der Einleitung des Berichts.
Dafür sei es notwendig, die Aufsichtsbehörden angemessen mit Personal und Ressourcen auszustatten, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu überwachen und erforderlichenfalls durchzusetzen.
Deutschland investiert viel Geld
Laut dem Bericht des EDPB, also des Europäischen Datenschutzausschusses, investiert Deutschland im europäischen Vergleich ausgesprochen viel in den Datenschutz. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Deutschland das einzige Land ist, das 18 Aufsichtsbehörden statt einer hat:
- 94.793.900 Euro im Jahr 2021 und
- 82.601.600 Euro im Jahr 2020.
Auf dem zweiten Platz liegt Italien mit
- 35.627.273 Euro im Jahr 2021 und
- 30.127.273 Euro im Jahr 2020.
Den dritten Platz belegen die Niederlande mit
- 26.274.528 Euro im Jahr 2021 und
- 24.295.374 Euro im Jahr 2020.
Budget reicht nicht aus
Alle drei Länder sind jedoch der Meinung, dass ihr vorhandenes Budget nicht ausreicht, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Lediglich fünf Länder und damit nur 18 Prozent der Aufsichtsbehörden – darunter die in Österreich und Ungarn – gehen davon aus, dass ihr Budget ausreichend ist.
Deutschland beschäftigt viel Personal
Auch bei der personellen Ausstattung hat Deutschland die Spitzenposition inne mit
- 1.083 Beschäftigten im Jahr 2021 und
- 1.004 Beschäftigten im Jahr 2020.
Auf dem zweiten Platz liegt Polen mit
- 271 Beschäftigten im Jahr 2021 und
- 243 Beschäftigten im Jahr 2020.
Das EDPB weist darauf hin, dass die Zahlen vor dem Hintergrund möglicher Unterschiede im Umfang der Zuständigkeiten, Aktivitäten und finanziellen Verantwortlichkeiten auf nationaler Ebene interpretiert werden müssen.
Personal reicht nicht aus
Egal wie die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in den Ländern organisiert sind: Nur vier Datenschutzaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten (14 Prozent) – darunter Österreich und Ungarn – sind mit ihrer personellen Ausstattung zufrieden.