Datenschutz-Zertifikat oder Zertifikat nach DSGVO?

Die Vielfalt an Datenschutz-Zertifikaten wächst und wächst. Ein Beispiel: Der TÜV Rheinland forderte Ende 2018 ein einheitliches Datenschutz-Prüfzeichen für Smart-Home-Produkte. Damit ließe sich Vorbehalten entgegenwirken und das Vertrauen der Verbraucher in Smart-Home-Elemente stärken.
Bei einer Umfrage antworteten 13,4 Prozent der Befragten auf die Frage, ob ein einheitliches Datenschutz-Prüfzeichen ihr Vertrauen in Smart-Home-Produkte steigern würde, mit „ja, auf jeden Fall“, 22,2 Prozent mit „eher ja“.
DSGVO ist Zäsur für Datenschutz-Zertifizierung
Datenschutz-Zertifikate gibt es seit vielen Jahren auf dem deutschen Markt. Mit der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich jedoch die rechtliche Grundlage geändert.
So schreibt z.B. das ULD, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: „Ab dem 25. Mai 2018 können aufgrund der veränderten Rechtslage das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein und das Audit-Verfahren in der bisherigen Form nicht mehr angeboten werden … Bitte beachten Sie, dass alle bisher erteilten Zertifizierungen (Datenschutz-Gütesiegel und Audit) des ULD auf der Rechtslage vor dem 25. Mai 2018 bzw. vor Gültigkeit der Datenschutz-Grundverordnung beruhten.“
Grundlage: Art. 42 & 43 DSGVO
Die Artikel 42 und 43 der DSGVO bilden den rechtlichen Grundstein für europaweit einheitliche Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren, um die Einhaltung der DSGVO bei Verarbeitungsvorgängen nachzuweisen.
Die in der DSGVO genannte Wirkung einer Datenschutz-Zertifizierung, z.B. als möglicher Nachweis eines ang…