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31. März 2020

Datenschutz und Corona: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Datenschutz und Corona: Antworten auf die wichtigsten Fragen
Bild: inkoly, Natalya Burova / iStock / getty Images Plus
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COVID-19
Politik, Medizin und Wirtschaft ringen darum, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Pandemie einzudämmen. Der Lockdown des öffentlichen Lebens trifft viele Unternehmen existenziell. Er hinterlässt auch datenschutzrechtliche Fragen.

Um die finanziellen Schäden für Unternehmen und Selbstständige zu mildern, stellen Bund und Länder wirtschaftliche Hilfen bereit.

Datenpanne bei Corona-Hilfspaketen

Bei der Investitionsbank Berlin kam es hier am Wochenende zu einer schweren Datenpanne. Die technischen Systeme des Instituts hielten offenbar dem Sturm der Antragsteller nicht stand.

Als Folge hat die Bank die Unterlagen von Unternehmen, die Hilfen beantragt haben, an falsche Personen verschickt. Das bestätigte die Bank inzwischen.

Die IT behob das Problem dank der Nutzerhinweise. Im Einzelfall verschickte das System Links auf Unterlagen an die falschen Antragsteller.

Behörde in Hamburg erstellt FAQ

Auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gelten aktuell Verordnungen, die das öffentliche Leben betreffen. Teilweise verlangten die Behörden von gastronomischen Betrieben, Listen der Kunden anzulegen.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) veröffentlicht eine FAQ. Diese beantwortet zahlreiche Fragen, auch jenseits der Landesgrenzen.

In dem Dokument geht die Behörde zunächst auf die unmittelbaren Auswirkungen auf die eigene Erreichbarkeit ein.

Bearbeitungsfristen im Datenschutz unverändert

Außerdem beantwortet das Dokument Fragen zum Umgang mit Fristen. Diese gelten zur Bearbeitung einer Anfrage weiter.

Zum Beispiel wenn ein Betroffener von einer verantwortlichen Stelle Auskunft über die ihn gespeicherten Informationen wünscht. Die Behörde stellt jedoch in Aussicht, dass sie im Rahmen des Ermessens Verstöße nicht verfolgt.

Tipps zum Einsatz kontaktloser Kommunikation

Viele Unternehmen führen aktuell erstmals kontaktlose Kommunikation und digitale Wege der Zusammenarbeit ein. Zu diesem Thema bietet die FAQ nützliche Hinweise.

Sie nennt konkrete Sachverhalte, die der Datenschutzbeauftragte vor dem Einsatz einer technischen Lösung prüfen sollte.

In diesem Teil geht es um Themen wie

  • die Registrierung von Nutzern,
  • der Verschlüsselung der Kommunikation und
  • dem Standort der Server.

Weitere Informationen zur datenschutzkonformen Einführung von Home Office finden Sie übrigens in unserem Download.

Kundenlisten nur mit Einwilligung

Schließlich bezieht die Behörde Stellung zu Fragen der Meldepflicht, Gesundheitsdaten und Registrierung von Personen.

Ein Großteil der Hinweise trifft auch in anderen Bundesländern zu. Im Einzelfall muss der Leser die Verordnungen seines Landkreises prüfen.

So weist die Hamburger Behörde darauf hin, dass es für die Registrierung von Kunden in dem Bundesland keine Rechtsgrundlage gibt. Sie setzt somit Freiwilligkeit und eine Einwilligung voraus. Sie können das Dokument der Behörde hier als PDF herunterladen.

Stephan Lamprecht

Stephan Lamprecht
Verfasst von
DP
Stephan Lamprecht
Stephan Lamprecht ist Tech-Autor und Journalist. Er hat sich auf die Fahnen geschrieben, komplizierte Dinge einfach zu erklären. Kontakt:
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