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02. Juli 2019

Das IMI-System der Datenschutz-Aufsichtsbehörden

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Das IMI-System der Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Bild: iStock.com / metamorworks
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Zusammenarbeit & Kohärenz
Die DSGVO verpflichtet die Aufsichtsbehörden zur Zusammenarbeit, um eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung zu erreichen. Im behördlichen Alltag gelingt dies nur mit technischer Hilfe. Ein Einblick in die aufsichtliche Arbeit mit dem sogenannten „IMI-System“.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht eine Vielzahl neuer Aufgaben und Pflichten für Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) vor. Das hat in Unternehmen und anderen Stellen zu großen organisatorischen Veränderungen und Umstellungen geführt.

Doch auch den Datenschutzaufsichtsbehörden erlegt die DSGVO neue Aufgaben auf. Sie verpflichtet sie z.B., mit den anderen Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten – etwa durch Informationsaustausch – und ihnen Amtshilfe zu leisten (Art. 57 Abs. 1 Buchst. g DSGVO).

Das ist die nötige Konsequenz, um trotz der nationalen Aufsichtsbehörden einen europaweit einheitlichen Gesetzesvollzug zu erreichen.

Diese Zusammenarbeit durch Informationsaustausch gelingt in der täglichen Praxis nur mithilfe des sogenannten „Internal Market Information System“ (kurz: IMI-System), was zu Deutsch so viel bedeutet wie „Binnenmarkt-Informationssystem“.

Nicht alles neu machte der Mai 2018

Es handelt sich hierbei um ein bereits seit mehr als zehn Jahren existierendes Online-Tool. Es ermöglicht Behörden innerhalb der Europäischen Union einen sicheren und vertraulichen Informationsaustausch in verschiedenen Politikbereichen des Europäischen Binnenmarkts.

Nunmehr wurde das IMI-System zum 25. Mai 2018 um einen zusätzlichen Bereich erweitert, der 14 IMI-Module, 19 Formulare und 10.000 neue Datenfelder umfasst.

Das ist nun Grundlage für den gegenseitigen Informationsaustausch unter den europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden im Rahmen der Zusammenarbeits- und Kohärenzverfahren nach Art. 60 ff. DSGVO.

IMI in der Praxis

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Tabea Riedel
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Verfasst von
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Tabea Riedel
Tabea Riedel ist Referatsleiterin beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht und dort u.a. für rechtliche Fragestellungen rund um das Verfahren der Zusammenarbeit und Kohärenz zuständig.
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