Bundestag stärkt Datenschutz mit mehr Personal
In einer Pressemitteilung berichtet der BfDI selbst über die aus seiner Sicht erfreulichen Neuigkeiten. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat der Behörde für das kommende Jahr weitere 67 Stellen zugesprochen.
Bisher umfasst die Behörde 250 Stellen. Ab dem kommenden Jahr werden also deutlich mehr personelle Ressourcen vorhanden sein.
Vorbild für die Bundesländer
Den personellen Ausbau seiner Behörde wünscht sich der Bundesbeauftragte auch auf der Landesebene. Er appelliert an die Landesparlamente, die Behörden besser auszustatten.
“Der Deutsche Bundestag hat es vorgemacht und gezeigt, dass er die Bürgerrechte in der Praxis durchsetzen will und wird. Viele Landesdatenschutzbehörden sind dagegen nach wie vor massiv personell unterbesetzt. Das muss endlich anders werden.”, heißt es in der Erklärung.
Ausbau der Beratung und Information
Mit der vergrößerten personellen Ausstattung will der Bundesbeauftragte unter anderem die Beratung von Regierung, Parlament und Unternehmen ausbauen. Außerdem plant die Behörde verstärkt öffentlich über den Datenschutz zu informieren.
Das zusätzliche Personal liefere auch mehr Möglichkeiten, bei neuen Gesetzen und Geschäftsmodelle früher zu beraten. So werden Konflikte mit dem Datenschutz von Anfang an vermieden.
DSGVO soll konkreter werden
Zudem will die Behörde neue Aufgaben rund um die Digitalisierung im Gesundheitswesen wahrnehmen und verstärkt in internationalen Gremien mitarbeiten.
So will der BfDI sich auf europäischer Ebene verstärkt dafür einsetzen, die EU-Verordnung in verbindliche und detaillierte Regelungen umzusetzen.
Ziel ist es dabei, allen Unternehmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Orientierung zu geben, an der sie sich auch messen müssen.
Als Problemfelder sieht die Behörde etwa das Tracking von Personen über Geräte und Plattformen hinweg sowie den unzureichenden technischen Schutz von Daten.
DSGVO-Kritik auch aus Schleswig-Holstein
Gerade die stärkere Konkretisierung scheint geboten. So hat die Datenschutzbeauftragte aus Schleswig-Holstein Marit Hansen jüngst in einem Interview mit dem Handelsblatt eingeräumt, dass die DSGVO zu wenig konkret sei.
Sie bleibe notgedrungen auf einem abstrakten Niveau. Benötigt werden, nicht zuletzt auch in der Entwicklung von Software, Konkretisierungen, Sammlungen von Best Practises und Empfehlungen. Auch Frau Hansen sprach die eher dünne Personaldecke der Aufsichtsbehörden an.
Zudem kritisierte sie die Unterschiede im Verwaltungsverfahrensrecht der EU-Staaten. Das erschwere eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. Die zusätzlichen Mittel für den BfDI kommen also zur rechten Zeit!