Ratgeber
/ 09. Januar 2024

Geplante Änderungen des Datenschutzrechts

„Kein Gesetzgebungsvorschlag kommt so aus dem Gesetzgebungsverfahren heraus, wie er hineingegangen ist.“ Diese Erfahrung bewahrheitet sich immer wieder. Dennoch sollten DSB grob orientiert sein, welche Neuregelungen im Datenschutz die Bundesregierung ins Auge fasst.

Die derzeitige Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag im Jahr 2021 in sehr allgemeiner Form festgelegt, dass sie gesetzgeberische Aktivitäten im Datenschutz entfalten will.

Was sagt der Koalitionsvertrag zum Datenschutz?

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine gute internationale Standardsetzung. Zur besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes verstärken wir die europäische Zusammenarbeit, institutionalisieren die Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und wollen ihr rechtlich, wo möglich, verbindliche Beschlüsse ermöglichen. Wir schaffen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen.“ (S. 17 des Koalitionsvertrags).  Wie ist hier der Stand der Umsetzung?

Was bedeutet ­„Referenten­entwurf“?

Ein „Referentenentwurf“ zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von Anfang August 2023 enthält ausformulierte Vorschläge zur Änderung des BDSG und Begründungen hierzu.

„Referentenentwurf“ bedeutet: Es handelt sich um einen Entwurf, den die zuständigen Fachleute des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ausgearbeitet haben. Die Spitze des Ministeriums hat ihn noch nicht gebilligt. Auch eine Billigung durch die Bundesregierung steht noch aus. Ohne ihr „grünes Licht“ kann das Gesetzgebungsverfahren nicht starten.

Was bewegt sich beim ­Beschäftigtendatenschutz?

Zum Beschäftigtendatenschutz liegt ein gemeinsames Papier des Bundesministeriums für Arb…

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/ 09. Januar 2024

Das BDSG-neu: Was steckt dahinter?

„Kein Gesetzgebungsvorschlag kommt so aus dem Gesetzgebungsverfahren heraus, wie er hineingegangen ist.“ Diese Erfahrung bewahrheitet sich immer wieder. Dennoch sollten DSB grob orientiert sein, welche Neuregelungen im Datenschutz die Bundesregierung ins Auge fasst.

Die derzeitige Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag im Jahr 2021 in sehr allgemeiner Form festgelegt, dass sie gesetzgeberische Aktivitäten im Datenschutz entfalten will.

Was sagt der Koalitionsvertrag zum Datenschutz?

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine gute internationale Standardsetzung. Zur besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes verstärken wir die europäische Zusammenarbeit, institutionalisieren die Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und wollen ihr rechtlich, wo möglich, verbindliche Beschlüsse ermöglichen. Wir schaffen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen.“ (S. 17 des Koalitionsvertrags).  Wie ist hier der Stand der Umsetzung?

Was bedeutet ­„Referenten­entwurf“?

Ein „Referentenentwurf“ zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von Anfang August 2023 enthält ausformulierte Vorschläge zur Änderung des BDSG und Begründungen hierzu.

„Referentenentwurf“ bedeutet: Es handelt sich um einen Entwurf, den die zuständigen Fachleute des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ausgearbeitet haben. Die Spitze des Ministeriums hat ihn noch nicht gebilligt. Auch eine Billigung durch die Bundesregierung steht noch aus. Ohne ihr „grünes Licht“ kann das Gesetzgebungsverfahren nicht starten.

Was bewegt sich beim ­Beschäftigtendatenschutz?

Zum Beschäftigtendatenschutz liegt ein gemeinsames Papier des Bundesministeriums für Arb…

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