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05. August 2022

Beschäftigtendatenschutz: Das fordert die DSK

DP+
Klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz wären begrüßenswert. Es bleibt abzuwarten, ob, wann und wie der Gesetzgeber die Empfehlungen der DSK umsetzt.
Bild: iStock.com / dontree_m.
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Gesetzgebung
Der Schutz von personenbezogenen Daten im Beschäftigungszusammenhang stellt sowohl Verantwortliche als auch betroffene Personen, Datenschutzbeauftragte (DSB) und Betriebsräte immer wieder vor Herausforderungen. Was muss geschehen, um die Situation zu verbessern?
Die Regelung von § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses ist nicht hinreichend praktikabel und sachgerecht sowie nicht klar genug gefasst. Diese Auffassung vertritt die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Deshalb fordert sie in ihrer Entschließung vom 29. April 2022 den Gesetzgeber auf, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu schaffen (siehe https://ogy.de/dsk-beschaeftigtendatenschutz).

Ziel eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes

Ziel dieses Gesetzes soll sein, ein hohes Datenschutzniveau und Rechtsklarheit für alle Beteiligten zu schaffen, dabei jedoch wegen der zunehmenden Digitalisierung flexibel zu sein. Unter Einbeziehung der Risiken der technischen Entwicklung soll es einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitgebenden und der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten schaffen.

Mindestumfang eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes

Im Sinne eines Mindestumfangs einer zukünftigen Regelung geht die DSK auf einzelne Bereiche besonders ein.

Einsatz algorithmischer Systeme und Künstlicher Intelligenz (KI)

Setzen Verantwortliche solche Systeme im Zusammenhang mit Beschäftigten und Bewerbern ein, so muss dies nach Auffassung der DSK gesetzlich geregelt sein. Denn die Beschäftigten stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis und sind deshalb besonders schutzwürdig. Die Anforderungen an den Einsatz dieser Systeme müssen sich an der Kritikalität orientieren: Je h…

Andrea Gailus
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Andrea Gailus
Rechtsanwältin Andrea Gailus ist in eigener Anwaltskanzlei tätig und befasst sich neben dem Zivilrecht schwerpunktmäßig mit IT- und Datenschutzrecht.
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