Beschäftigtendatenschutz: Das fordert die DSK

Ziel eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes
Ziel dieses Gesetzes soll sein, ein hohes Datenschutzniveau und Rechtsklarheit für alle Beteiligten zu schaffen, dabei jedoch wegen der zunehmenden Digitalisierung flexibel zu sein. Unter Einbeziehung der Risiken der technischen Entwicklung soll es einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitgebenden und der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten schaffen.
Mindestumfang eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes
Im Sinne eines Mindestumfangs einer zukünftigen Regelung geht die DSK auf einzelne Bereiche besonders ein.
Einsatz algorithmischer Systeme und Künstlicher Intelligenz (KI)
Setzen Verantwortliche solche Systeme im Zusammenhang mit Beschäftigten und Bewerbern ein, so muss dies nach Auffassung der DSK gesetzlich geregelt sein. Denn die Beschäftigten stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis und sind deshalb besonders schutzwürdig. Die Anforderungen an den Einsatz dieser Systeme müssen sich an der Kritikalität orientieren: Je h…