Das neue TTDSG – wie sieht’s aktuell in der Praxis aus?
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) beschäftigt auch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht (Seite 147 bis 149). Unter dem Strich sieht sie durch das TTDSG mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von Cookies gegeben.
2 Phasen der Datenverarbeitung
Die BlnBDI weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Datenverarbeitung mittels Cookies & Co. zwei Phasen der Verarbeitung zu unterscheiden sind:
- Die Erhebung der Nutzerdaten mittels Cookies und ähnlichen Technologien richtet sich nach den Vorgaben des TTDSG.
- Dagegen richten sich die daran anschließende Nutzung und Weiterverarbeitung dieser Daten, z.B. zur Personalisierung von Werbung, im Grundsatz nach den Anforderungen und Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortliche müssen somit einen ganzheitlichen rechtlichen Blick haben, bei dem sie die Vorgaben der DSGVO immer „mitbedenken“.
Orientierungshilfe der DSK
Die BlnBDI verweist abschließend auf die überarbeitete Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK). Sie enthält u.a. wichtige Hinweise dazu, wie Verantwortliche eine rechtskonforme und wirksame Einwilligung einholen. Denn die deutschen Aufsichtsbehörden haben diesbezüglich in der Vergangenheit große rechtliche Defizite bei entsprechenden Cookie- oder Einwilligungsbannern festgestellt.