Arbeitshilfen für die Datenschutzpraxis

Um die nachgeordneten Behörden sowie die öffentlichen Stellen in Bayern dabei zu unterstützen, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umzusetzen, und um den Anpassungsaufwand zu begrenzen, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration Arbeitshilfen zur EU-Datenschutzreform erarbeitet.
Sie sind abrufbar unter https://www.stmi.bayern.de/sus/datensicherheit/datenschutz/reform_arbeitshilfen/index.php.
Unterstützt wurde das Staatsministerium hierbei von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der staatlichen und kommunalen Datenschutzpraxis sowie dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und den Kommunalen Spitzenverbänden.