Podcast
/ 15. Dezember 2020

50 Jahre Datenschutz | Podcast Folge 18

Wieso begann der Datenschutz in Deutschland vor 50 Jahren, und wieso gerade in Hessen? Warum wurde die „Informationelle Selbstbestimmung“ als Grundrecht formuliert? Und warum ist es auch für die Zukunft des Datenschutzes gut, dass der Datenschutz in Deutschland föderal organisiert ist?

Wir lassen uns die Hintergründe des ersten Datenschutzgesetzes 1970 in Hessen genau erklären von Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, dem hessischen Datenschutzbeauftragten.

Warum gerade in Hessen

Michael Ronellenfitsch nimmt uns mit zu den Anfängen des deutschen Datenschutzes in der noch jungen Bundesrepublik Deutschland. Er verknüpft die Geschichte des Datenschutzes mit dem amerikanischen Einfluss in Hessen, zeigt wichtige Meilensteine und Tiefpunkte des jungen Rechtsgebiets auf und gibt uns eine Einschätzung, wie die Reise weitergehen könnte.

Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, der hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

In 50 Jahren zu maximaler Wirksamkeit

Es ist ein richtige Erfolgsgeschichte, die mit der DSGVO einen neuen Höhepunkt der Wirksamkeit erreicht. Warum dafür nicht zuletzt der föderale Ansatz des deutschen Datenschutzes verantwortlich ist, hören Sie in dieser spannenden Podcast-Folge. Im Interview stellen wir Michael Ronellenfitsch unter anderem diese Fragen:

  • Wie kam es, dass in Hessen der Datenschutz solch wesentliche Impulse bekam?
  • Warum bekam das Thema Datenschutz trotz der damals niedrigeren Datenrisiken diesen Stellenwert in Hessen und wie hat sich der Datenschutz dann ausgebreitet?
  • War die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten gleich zu Beginn gegeben?
  • Was waren die Höhepunkte oder auch Tiefschläge in dieser Zeit für den Datenschutz?
  • Was können wir für die Zukunft aus den ersten 50 Jahre Datenschutz lernen?
  • Wo sehen Sie den Datenschutz in 5 Jahren?
  • Was können betriebliche Datenschutzbeauftragte aus der Geschichte des Datenschutzes lernen?
  • Was muss passieren, damit das Datenschutzrecht derzeit nicht an Wirkung verliert?
  • Wie sehen Sie die Chancen für einen neuen Angemessenheitsbeschluss für den Transatlantischen Datenverkehr?

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