Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

07. Juli 2020

Von Skype bis Zoom: Videokonferenzdienste fallen durch

Von Skype bis Zoom: Videokonferenzdienste fallen durch
Bild: AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus
3,60 (5)
Videokonferenzen
Die Ampel steht auf rot – für Skype, Teams, Zoom und andere führende Videokonferenzsysteme. Die großen Anbieter fallen bei der aktuellen rechtlichen Kurzprüfung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) durch.

Die Behörde veröffentlichte am Freitag auf ihrer Webseite die Ergebnisse der Kurzprüfung von Videokonferenzdiensten verschiedener Anbieter.

Die Liste ist als Hilfestellung für Berliner Unternehmen, Behörden, Vereine und Freiberufler gedacht. Trotzdem gilt die Einschätzung der Datenschützerin bundesweit.

Rot für Skype, Teams und Zoom

Vor den Namen aller führenden Videokonferenzsysteme – Microsoft Teams, Skype, Zoom, Google Meet, GoToMeeting und Cisco WebEx – leuchtet in der Tabelle das Symbol der roten Ampel.

„Leider erfüllen einige der Anbieter, die technisch ausgereifte Lösungen bereitstellen, die datenschutzrechtlichen Anforderungen bisher nicht“, sagt die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk.

Es handle sich vor allem um Mängel in der Rechtskonformität der angebotenen Auftragsverarbeitungsverträge.

Einen solchen Vertrag muss laut europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten von einem Dienstleister verarbeiten lässt.

Die berliner Behörde hat eine Empfehlungen für die Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen (PDF) von Anbietern von Videokonferenz-Diensten veröffentlicht.

Was die rote Ampel bedeutet:

„Bei rot markierten Anbietern liegen Mängel vor, die eine rechtskonforme Nutzung des Dienstes ausschließen und deren Beseitigung vermutlich wesentliche Anpassungen der Geschäftsabläufe und/oder der Technik erfordern.“

Hinweise für Berliner Verantwortliche zu Anbietern von Videokonferenz-Diensten (PDF):
https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2021/20210218-PM-Videokonferenzdienste.pdf

Gelb für Cisco WebEx der Telekom und für frei verfügbares Jitsi

Cisco WebEx der Deutschen Telekom und die kostenlosen Jitsi-Angebote bekommen eine gelbe Ampel in der Kurzprüfung der BlnBDI.

Hier gibt es laut der Berliner Datenschutzbeauftragte zwar ebenfalls Mängel im Auftragsverarbeitungsvertrag sowie unzulässige Einschränkungen des Weisungsrechts und unklare Regelungen zu Datenexporten.

Sie gehe davon aus, dass Änderungen ohne wesentliche Anpassungen der Geschäftsabläufe und der Technik möglich seien. „Die ersten Erfolge in dieser Hinsicht konnten wir bereits verzeichnen“, sagt Maja Smoltczyk.

Was die gelbe Ampel bedeutet:

„In der rechtlichen Prüfung gelb markiert sind Anbieter, bei denen wir Mängel gefunden haben, die eine rechtskonforme Nutzung des Dienstes zwar ausschließen, deren Beseitigung allerdings vermutlich ohne wesentliche Anpassungen der Geschäftsabläufe und der Technik möglich ist.

In der technischen Prüfung bedeutet eine gelbe Markierung, dass die Anbieter derzeit (nur) unter Beachtung bestimmter Rahmenbedingungen nutzbar sind.“

Grün für kommerzielle Jitsi-Instanzen

Über eine grüne Ampel im Kurztest können sich kommerziell bereitgestellte Instanzen der Open-Source-Software Jitsi Meet freuen – zum Beispiel der Servcie von Netways oder sichere-videokonferenz.de.

Auch andere Dienste wurden positiv bewertet. Diese Anbieter konnten die Berliner Datenschützerin überzeugen:

  • Tixeo Cloud
  • BigBlueButton
  • Messenger „Wire“

Was die grüne Ampel bedeutet:

„Grün markiert sind Anbieter, bei denen wir bei unserer Kurzprüfung keine Mängel gefunden haben.“

Streit mit Microsoft

Schon vor einigen Wochen hatte Maja Smoltczyk vor dem Einsatz etablierter Videokonferenzsysteme gewarnt. Microsoft sah seinen Ruf geschädigt und reagierte mit einer öffentlichen Abmahnung der Behörde.

Nach einer zwischenzeitlichen Prüfung wiederholt die Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nun ihre Kritik.

Mehr Informationen:

  1. Hinweise für Berliner Verantwortliche zu Anbietern von Videokonferenz-Diensten: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2021/20210218-PM-Videokonferenzdienste.pdf
  2. Empfehlungen zur Durchführung von Videokonferenzen: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/dokumente/2020-BlnBDI_Empfehlungen-Videokonferenzsysteme.pdf

Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
0 Kommentare
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.