Angst vor Bußgeldern ist berechtigt
Wie das Handelsblatt [1] auf Basis einer Umfrage unter den Aufsichtsbehörden [2] herausfand, waren diese nicht untätig. Die Ämter leiteten eine Reihe von Bußgeldverfahren ein.
Die DSGVO macht es erstmals möglich, Verstöße mit einer erheblichen Geldbuße zu belegen. Die vor den Sanktionen herrschende Angst dürfte der Hauptgrund für die vielen Schlagzeilen und die mediale Unruhe Anfang des Jahres gewesen sein.
Videoüberwachung und unzulässige Werbemaßnahmen
Gemäß des Artikels kündigte der Chef der Behörde in Baden-Württemberg für dieses Jahr Geldbußen in „erheblichem Umfang“ an. Als Beispiele nannte er unzulässige Videoüberwachungen [3].
Der Hamburger Datenschützer leitete bislang zwei solcher Verfahren ein. In zwei weiteren Fällen befände sich seine Behörde noch in der Sachverhaltsermittlung. Seine Behörde habe mehrfach Verwarnungen ausgesprochen. Exemplarisch nannte er die unzulässige werbliche Ansprache per E-Mail.
Ein Dauerthema sei zudem die Erhebung unzulässig vieler Daten durch Vermieter noch vor einer Besichtigung.
Auch die Datenschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalens erließ erste Bußgeldbescheide. In den Verfahren ging es vor allem um Fälle, in denen die Verantwortlichen gar keine Auskünfte [4] gaben.
Viele Beschwerden bei Betroffenenrechten und Telemedien
Die Leiterinnen und Leiter der Behörden machten auch Angaben zu der Art der Beschwerden. Hoch sei das Beschwerdeaufkommen im Bereich der Betroffenenrechte [5], etwa wenn Unternehmen Selbstauskünfte [4] nicht oder nicht richtig erteilten oder den Löschansprüchen [6] von Betroffenen nicht nachkämen.
Viele Beschwerden erreichen die Behörden im Bereich der Telemedien. Diese haben den Einsatz von Cookies oder unzureichende Erklärungen zum Datenschutz von Webseiten [7] und Online-Shops zum Inhalt.
Übereinstimmend berichten die Behörden von einem deutlich gestiegenen Volumen an Anfragen.
In Hamburg haben sich beispielsweise die Anfragen im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. In NRW gab es bisher 9.000 schriftliche Eingaben, darunter Beschwerden und Beratungsanfragen. Die Zahl übertreffe damit bereits die Gesamtzahl des Jahres 2017.
Stephan Lamprecht