Leitfaden für ein internes Audit in der Personalabteilung

In Ihrem Posteingang liegt ein Schreiben der Aufsichtsbehörde. Ein ausgeschiedener Mitarbeiter ist der Auffassung, dass die Personalabteilung Ihres Unternehmens nicht korrekt mit seinen Daten umgegangen ist. Auch wenn Sie die Arbeit der Abteilung schätzen, entscheiden Sie sich vor dem Besuch der Aufsichtsbehörde für ein internes Audit. Das letzte Audit beschränkte sich auf die Räumlichkeiten, die Prüfung von fünf Personalakten und eine Mitarbeiterbefragung. Nun soll es ein umfassendes Audit werden – was gehört alles dazu?
