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25. Mai 2020

KI und Gesichtserkennung | Podcast Folge 12

KI und Gesichtserkennung | Podcast Folge 12
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Im Gespräch mit Johannes Caspar
Um Ausgangsbeschränkungen durchzusetzen und Infektionsketten nachzuverfolgen, setzen einige Länder auf technische Mittel wie Gesichtserkennung und KI. Auch vor der Corona-Krise war die Sammelwut von Biometrie-Anbietern wie Clearview AI in die Schlagzeilen geraten. Im Interview mit Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, sprechen wir über die Chancen und Risiken von Gesichtserkennung und KI.

Für die KI-Forschung und den Einsatz von Gesichtserkennung gilt China als Eldorado. Doch auch amerikanische Unternehmen wie z.B. Clearview AI machten mit Geschäftsmodellen rund um die massenhafte Verarbeitung von biometrischen Daten von sich reden.

Gesichtserkennung in Europa

Und in Europa? In Hamburg setzte die Polizei im Rahmen der G20-Vorfälle auf den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software in einer wenig begrenzten Art und Weise.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mischte sich in diese Entwicklungen ein. Und zwar mit einem konkreten Auskunftsersuchen im Fall von Clearview AI und behördlichen Anordnungen, was den Einsatz von Gesichtserkennung in Hamburg betrifft.

Tipps zu Gesichtserkennung, Biometrie & KI

Im Interview bringt uns Prof. Dr. Johannes Caspar auf den aktuellen Stand der laufenden Verfahren. Er gibt Ratschläge, welche Risiken und Rahmenbedingungen deutsche Unternehmen beim Einsatz von Gesichtserkennung, Biometrie und KI berücksichtigen sollten:

  • Worum geht es in den Untersuchungen von Clearview AI und was hat das Unternehmen bisher geantwortet?
  • Wie ist der Stand hinsichtlich der Gesichtserkennungs-Software VIDEMO und der G20-Vorfälle?
  • Worauf müssen Unternehmen beim Einsatz von Gesichtserkennung achten?
  • Was ist an Gesichtserkennung besonders kritisch?
  • Welches zusätzliche Missbrauchspotenzial besteht bei Gesichtserkennung in Verbindung mit KI?
  • Wenn deutsche Unternehmen Dienste auf Basis von Gesichtserkennung und KI angeboten bekommen, wie sollten sie sich verhalten?
  • Was entgegnen Sie den Argumenten, die DSGVO solle nicht auf KI angewandt werden?
  • Sollte die KI mithilfe von Verhaltensregeln nach DSGVO reguliert werden?
  • Stichwort Facebook: Macht es Probleme, dass die Irische Aufsichtsbehörde manchmal eine andere Auffassung zu haben scheint?
  • KI und Gesichtserkennung könnten Lösungen für die Corona-Krise bieten. Hatten Sie hierzu bereits Anfragen?
Prof. Dr. Johannes Caspar – Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Prof. Dr. Johannes Caspar – Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

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