Wer Social Media im Unternehmen oder in der Behörde nutzen möchte, braucht verbindliche Regelungen. Geeignet sind beispielsweise Social-Media-Leitfäden für die Mitarbeitenden. Denn allzu schnell geraten sonst Datenschutz und Informationssicherheit ins Hintertreffen.
Ein Unternehmen soll in der EU nur eine einzige Datenschutzaufsichtsbehörde als Ansprechpartnerin haben. In Ausnahmefällen kann es mit einer Aufsicht aus einem anderen Mitgliedstaat konfrontiert sein. Ein aktueller Fall zeigt, wie wichtig dann die Rolle des EDSA ist.
Facebook hat seinen Hauptsitz in Irland. Die belgische Datenschutzaufsicht ist der Auffassung, dass Facebook DSGVO-Vorschriften verletzt. Sie informiert die irische Aufsichtsbehörde. Die tut nichts. Kann die belgische Aufsichtsbehörde gewissermaßen ersatzweise gegen Facebook vorgehen? Die Antwort des EuGH ist für alle Unternehmen wichtig, die in mehr als einem Mitgliedstaat der EU Daten verarbeiten, nicht etwa nur für große Konzerne.
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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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