Wie Biometrie-Verfahren getestet werden

Nur unter bestimmten Bedingungen ist die Verarbeitung von biometrischen Daten (also von besonderen Kategorien personenbezogener Daten) überhaupt erlaubt. Viele Einsatzszenarien, die sich Unternehmen überlegen, verstoßen deshalb gegen den Datenschutz. So berichtete der Hessische Datenschutzbeauftragte von einem mittelständischen Unternehmen, das die Beschäftigten verpflichten wollte, an Systemen teilzunehmen, die die Zeit mittels Fingerabdrucks erfassen. Das sollte Missbrauch und Manipulation verhindern.
Offensichtlich gibt es mildere Mittel, die nicht so stark in die Privatsphäre eingreifen, etwa individuelle Ausweis-Chips für die Mitarbeitenden. Daher ist eine solche Verarbeitung biometrischer Daten unzulässig.
Der Einsatz von Biometrie will geprüft sein
Datenschutzbeauftragte (DSB) in Unternehmen werden öfter mit ähnlichen Vorhaben konfrontiert und müssen dann prüfen, ob ein bestimmtes Biometrie-Verfahren zulässig und geeignet sowie sicher und datenschutzgerecht ist. Doch wie genau überprüfen Sie das? Wie lässt sich z.B. eine geplante Biometrie-Lösung testen, ohne den Datenschutz zu verletzen?
Biometrie Evaluations-Zentrum leistet wichtige Vorarbeit
Um biometrische Systeme zu verbessern und …