E-Privacy-Verordnung und Browser-Funktionen
„Die Werbewirtschaft hat es jahrelang versäumt, freiwillige Maßnahmen wie die ‚Do-not-Track‘-Einstellung in Browsern effektiv umzusetzen. Nun darf man sich nicht beschweren, wenn der Gesetzgeber dieses Manko behebt“, sagte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Dezember 2017 mit Bezug auf die E-Privacy-Verordnung.
Noch sind die Bordmittel führender Browser nicht ausreichend, um einen Tracking-Schutz zu realisieren. Das gilt auch heute noch im Jahre 2021.
Ein Blick auf die Datenschutz-Erläuterungen von Google Chrome zeigt:
„Wenn Sie auf Computern oder Android-Geräten im Web surfen, können Sie Anfragen an Websites senden, Ihre Browserdaten nicht zu erfassen oder nachzuverfolgen. Die Funktion ‚Do Not Track‘ ist standardmäßig deaktiviert.“