Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen im Datenschutz
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Bild: iStock.com / AntonioGuillem
Wann ist welches Vorgehen sinnvoll?
Wer Datenschutz ernst nimmt, muss die Beschäftigten schulen und sensibilisieren. In der Praxis stellt sich oft die Frage, wer das macht, mit welchem Inhalt und auf welche Art und Weise. Der Beitrag geht hierauf ebenso ein wie auf die Rolle des Datenschutzbeauftragten.
Gemäß Art. 39 Abs. 1 Buchst. b Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Datenschutzbeauftragte (DSB) „zumindest“ zuständig für „die Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, … einschließlich…
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