„Homeoffice – aber sicher“: Neues Infopaket klärt viele Fragen

Datenschutz einhalten
„Die Einhaltung des Datenschutzes und technische Sicherheitsvorkehrungen sind Grundvoraussetzungen für die Arbeit im Homeoffice“, betont Albert Cohaus, der die Aufgaben und Befugnisse des Landesbeauftragten wahrnimmt, in einer Pressemitteilung vom 23. November. „Wer hier Fehler macht, gefährdet nicht nur die Daten seiner Kunden, Mitarbeiter oder Bürger, sondern auch die Arbeits- und Handlungsfähigkeit seines Unternehmens oder der Behörde.“
Fragen ernst nehmen
Das Infopaket „Homeoffice – aber sicher!“ geht auf viele Fragen ein, die in der Praxis auftauchen:
- Dürfen Familienmitglieder Zugang zu personenbezogenen Daten haben?
- Können die Daten auf der privaten Festplatte gespeichert werden?
- Darf ich meine Arbeit zu Hause ausdrucken?
- Dürfen Ausdrucke in den Hausmüll?
- Was ist bei einem Datenschutzvorfall zu tun?
Checkliste nutzen
Das Infopaket besteht aus
- Hinweisen zum Homeoffice in Behörden und Betrieben
- und einer Checkliste zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für das Arbeiten im Homeoffice.
Die zweiseitige Checkliste beginnt mit der Frage, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten im Homeoffice vermeidbar ist, oder ob mit anonymen oder pseudonymen Daten gearbeitet werden kann. Weitere Punkte reichen von der Beteiligung des betrieblichen/behördlichen Datenschutzbeauftragten über klare Regelungen zum Vorgehen bei Datenpannen bis hin zu Vorgaben für die eventuelle Nutzung privater Geräte.
An Cybersicherheit denken
„Homeoffice ist aber auch eine Frage der Cybersicherheit“, weiß Albert Cohaus. „Eine steigende Zahl von Cyberangriffen legt immer wieder Behörden und Unternehmen lahm. Ungesicherte Zugänge aus dem Homeoffice steigern die Gefahr, dass ein solcher Anschlag auf die technische Infrastruktur erfolgreich ist und zur Schadensmaximierung führt.“
Deshalb bietet das Infopaket des Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt auch Links zu
- Informationen des Bundeskriminalsamtes über Straftaten im Internet und Cyberkriminalität
- den Cyber-Sicherheitswarnungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Datenschutz-Management Spezial: Homeoffice
Datenschutz endet nicht an der Eingangstür des Unternehmens. Die DSGVO-konforme Datenverarbeitung muss auch beim Mobilen Arbeiten sichergestellt sein. Datenschutzbeauftragte regeln mit „Datenschutz-Management Spezial“ die Arbeit außerhalb des Unternehmens und beugen Rechts-, Haftungs- und Cyberrisiken wirksam vor.