Kinder-, Familien- und Beschäftigtendaten müssen getrennt bleiben. Datenschutzbeauftragte (DSB) können dazu beitragen, den Betriebskindergarten praxisnah und vertrauenswürdig zu gestalten.
Wer betreibt den Kindergarten?
Träger kann das Unternehmen selbst oder eine externe Organisation sein. Auch Kooperationsmodelle sind möglich. Verantwortlich ist, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt. Geregelt sein muss, wer Verträge schließt, über Aufnahmen entscheidet, Daten verarbeitet, Betroffenenanfragen beantwortet und Datenschutzverletzungen meldet.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Arbeitgeber. Der Kindergarten darf Vorgesetzten keine Informationen über Verhalten, Entwicklung oder familiäre Probleme eines Kindes weitergeben. Umgekehrt benötigt er nur die tatsächlich erforderlichen Beschäftigtendaten.
Besonderer Schutz für Kinder
Die Daten von Kindern sind laut DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) besonders schutzwürdig. Der Kindergarten verarbeitet neben Stamm- und Kontaktdaten mindestens Gesundheitsangaben, Notfallkontakte, Angaben zum Sorgerecht und Anwesenheitszeiten.