Gemeinsamer DSB im öffentlichen Bereich

Was vielen Verantwortlichen in diesen Einrichtungen nicht bewusst war: Zumindest das bayerische Landesrecht schrieb schon seit Jahren vor, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen.
Das war also – wie so manch anderes, das mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) heraufzog – nichts Neues.
Neu war nur, dass es erstmals richtig wahrgenommen wurde.