Gemeinsamer DSB im öffentlichen Bereich

Was vielen Verantwortlichen in diesen Einrichtungen nicht bewusst war: Zumindest das bayerische Landesrecht schrieb schon seit Jahren vor, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen.
Das war also – wie so manch anderes, das mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) heraufzog – nichts Neues.
Neu war nur, dass es erstmals richtig wahrgenommen wurde.
In Bayern auch bisher schon möglich, mit der DSGVO überall
Wie dem auch sei: Bereits die Väter des bayerischen Landesdatenschutzrechts waren sich bewusst, dass die obligatorische Kür eines DSB gerade für kleine Häuser einen echten Spagat bedeutet, oft vielleicht sogar in Unmöglichkeiten endet.
Denn das Dilemma lässt sich mit folgender Formel eindeutig darstellen: hoher Bedarf an Fachwissen für einen relativ kleinen Bereich im Räderwerk eines Rathauses. Wenn es dann noch gilt, Interessenkonflikte zu vermeiden, ist schnell das Ende der personellen Möglichkeiten erreicht.
Um diese Spannung aufzulösen, wurde schon damals die Option verankert, dass mehrere öffentliche Stellen einen gemeinsamen DSB bestellen konnten.
Die DSGVO hat diese Idee in Art. 37 Abs. 3 übernommen und damit einer fehlenden Untergrenze in puncto Größe die Synergieeffekte einer Zusammenarbeit entgegengesetzt.
Wie sich das Modell eines gemeinsamen DSB umsetzen lässt, sei nun anhand eines realen Beispiels vorgestellt.
Das Modell im Nürnberger Land
Schon im Jahr 2010 wurde im Rahmen einer Bürgermeisterversammlung darüber gesprochen, ob und wie eine interkommunale Zusammenarbeit möglich wäre.
Die Idee kam aus dem Landkreis Landshut, d…