Analyse
/ 27. November 2020

Datenschutz-Richtlinien auf dem Prüfstand des DSB

Welche Richtlinien brauchen Verantwortliche im Datenschutz? Wie viele Richt­linien sind ein „gesundes Maß“, welche sollten keinesfalls fehlen? Und wie sollten sie aufgebaut sein? Sind sie bekannt, befolgen die Mitarbeitenden sie? Gehen Sie diesen Fragen doch einmal auf den Grund.

Wie viele dokumentierte Regelungen existieren in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Behörde? Zwei Antworten wären jetzt schlecht: Gar keine. Oder: Das weiß ich nicht, weil ich vor lauter Regelungen keinen Überblick mehr habe, was gilt und was nicht.

Die Regelungswut in manchen Betrieben kennt keine Grenzen. Leider findet sich aber auch das Gegenteil: Betriebe, die praktisch gänzlich auf dokumentierte Regelungen verzichten. Letzteres ist v.a. hinsichtlich der Rechenschaftspflicht nicht zu empfehlen.

Da Sie als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter (DSB) den Verantwortlichen auch in diesem Punkt beraten und überwachen müssen, brauchen Sie einen Überblick darüber, wie der aktuelle Stand bei den Richtlinien ist, was fehlt, was wirklich gelebt wird usw.

Richtlinien versus Betriebsvereinbarungen

Viele Begrifflichkeiten sind im alltäglichen Sprachgebrauch im Umlauf, um interne Regelungen zu bezeichnen – doch die Unterschiede sind teilweise recht groß.

Das gilt insbesondere, wenn es um die Frage geht, wie die konkrete Regelung Anwendung findet: Müssen die Beschäftigten sie unterschreiben? Was passiert, wenn sich ein Mitarbeiter weigert, eine solche Regelung zu unterschreiben? Gilt sie dann trotzdem und kann sich die Geschäftsleitung dennoch darauf berufen? Das kommt darauf an, wie die Beispiele „Richtlinien“ und „Betriebsvereinbarungen“ zeigen.

Richtlinien

Richtlinien sind ein oft genutztes Instrument, um Sachverhalte und Prozesse zu regeln. Eine Richtlinie enthält die Unterschrift des Arbeitgebers. Dagegen muss der Mitarbeiter selbst eine Richtlinie in d…

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