Kennen Sie das auch? Sie als Datenschutzbeauftragter (DSB) sollen beurteilen, ob die neue Unternehmens-App den Datenschutz ausreichend berücksichtigt. Sie sollen den Kunden bestätigen, dass Ihr Unternehmen das neue digitale Produkt datenschutzkonform entwickelt hat. Sie sollen Ihrer Entwicklungs- oder Marketing-Abteilung erklären, wie sie Datenschutz im neuen Internetauftritt umsetzen.
Die Antwort auf all diese Herausforderungen ist eigentlich ganz einfach: Ihr Unternehmen muss „Privacy-by-Design“- bzw. „Privacy-by-Default“-Prinzipien in den betrieblichen Alltag integrieren! Das Wissen hierzu benötigen v.a. diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die daran beteiligt sind, die Applikationen zu entwickeln und zu betreiben.
Genau an dieser Stelle kommen Sie als DSB ins Spiel: Nach Art. 39 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) obliegt Ihnen die Aufgabe, die Sensibilisierung und Schulung der an der Softwareentwicklung Beteiligten zu überprüfen. Dazu gehören Mitarbeiter in Ihrem eigenen Unternehmen, aber auch solche in den Webagenturen und Softwareentwicklungshäusern, die für Ihr Unternehmen als Zulieferer arbeiten.