Vor einem Jahr erhöhte der Gesetzgeber im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Zahl der Mitarbeitenden, ab der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Die Ruhr-Universität Bochum untersuchte im Rahmen einer Umfrage und im Auftrag des BvD und der Zeitschrift Datenschutz PRAXIS die Folgen. Hier die Ergebnisse.
Bürokratie-Abbau oder Abbau von Sachverstand? Die Anhebung der Mitarbeiter-Zahl, ab der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, hat für Diskussionen gesorgt. Welche Auswirkungen hat das 2019 geänderte BDSG? Das möchten BvD und Datenschutz PRAXIS in einer gemeinsamen, anonymen Umfrage herausfinden.
Mit den neuesten Gesetzesanpassungen haben sich die Vorgaben an die Mitarbeiterzahl geändert, ab wann ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu benennen ist. Doch die Zahl der Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist nicht das einzige Kriterium.
Wenn es darum geht, eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und der Aufsicht zu melden, ist mitnichten alles klar. Wir beantworten einige offene Fragen.
Die Ende Juni vom Bundestag beschlossenen Anpassungen nationaler Gesetze an die DSGVO haben nun den Bundesrat passiert. Somit ändert sich bald die Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten.
„Herzlichen Glückwunsch! Sie sind der/die neue Datenschutzbeauftragte der abc-GmbH! Wann können Sie loslegen, und womit beginnen wir?“ Hören Sie das, haben Sie den interessantesten Job der Welt angetreten ...
Die DSGVO brachte viele kleinere und mittlere Kommunen in Unruhe: Wieder eine neue Last, die Brüssel auf ihre Schultern legt. Jetzt benötigt auch die kleinste Verwaltung einen Datenschutzbeauftragten. Zwingend! Ohne Ausnahme! Die Lösung: ein gemeinsamer DSB.
Mit der DSGVO müssen mehr Unternehmen einen DSB benennen, der u.a. die Datenverarbeitungsprozesse überwacht. Doch mit der bloßen Benennung im „Verborgenen“ ist es nicht ganz getan.
Sie sind – möglicherweise schon seit Jahren – zum Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellt. Sie wissen, dass ab 25. Mai 2018 die DSGVO gilt. Ist es dann notwendig, Ihre Bestellung zu erneuern? Die Antwort darauf hat viele Facetten.
Die DSGVO bringt einige Änderungen auch in puncto Datenschutzbeauftragter. Was ist nun inhaltlich zu beachten? Das Muster zeigt eine mögliche Form der Bestellung.