Ratgeber
/ 26. September 2025

Auswertung von Kundendaten im Webshop

Webshops verarbeiten viele personenbezogene Daten, vor allem im Rahmen von Bestellungen. Unternehmen möchten die so erhobenen Daten oftmals zusätzlich für Auswertungszwecke nutzen, z.B. um ihr Angebot zu verbessern. Was haben sie dabei datenschutzrechtlich zu beachten?

Komplexe Websites, insbesondere Webshops, sehen regelmäßig eine umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzerinnen und Nutzer nach Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (­DSGVO) vor. Der Betreiber des Webshops hat als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 ­DSGVO die datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Dies betrifft u.a. den Nachweis gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (Art. 5 Abs. 1 Buchst. a, Art. 6 DSGVO) wie auch die Umsetzung der Informationspflichten (Art. 12 ff. DSGVO) bis hin zu einem angemessenen Löschkonzept (vgl. Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, Erwägungsgrund 39 Satz 8 und 10 DSGVO).

Intransparente oder unrechtmäßige Datenverarbeitungen bergen erhebliche Beanstandungsrisiken. Dies gilt z.B. auch bei Datenverarbeitungen zu mehreren Zwecken oder bei Zweckänderungen. Zu diesen kann es bei Auswertung von Kundendaten kommen, die der Betreiber im Webshop erhoben hat.

Grundsätzlich muss der Betreiber des Webshops daher sicherstellen, dass alle Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit dem Webshop auf einem klar erkennbaren datenschutzrechtlichen Konzept beruhen. Im Zentrum stehen die Prüfung der Rechtsgrundlage(n) und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 5 Abs. 1 DSGVO.

Rechtmäßigkeit der ­Datenverarbeitung

Die einzelnen Datenverarbeitungen in einem Webshop sind jeweils an unterschiedliche Anforderungen geknüpft. Diese sind abhängig von ihrem Zweck sowie vom Zeitpunkt der Datenverarbeit…

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