Ratgeber
/ 22. Oktober 2021

Aufgaben von DSB in KRITIS-Unternehmen

Besonders wichtig für Datenschutzbeauftragte (DSB) in KRITIS-Unternehmen ist das BSIG. Betroffenen Einrichtungen legt es viele Verpflichtungen auf, die sich auch auf personenbezogene Daten beziehen.

Das „Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit von IT-Systemen“, kurz IT-SiG 2.0, ist am 28. Mai 2021 in Kraft getreten. Als sogenanntes Artikelgesetz ändert es verschiedene Gesetze. Im Fokus von Datenschutzbeauftragten stehen sollte hier v.a. das „Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“, kurz BSIG (online abrufbar unter https://ogy.de/bsig-text).

Dessen Änderung erweitert den Kreis der KRITIS-Unternehmen und legt zusätzliche Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fest. Damit bringt es neue Herausforderungen für Datenschutzbeauftragte in diesen Unternehmen.

Was genau ist ein KRITIS-Unternehmen?

Zentraler Begriff sind die „Kritischen Infrastrukturen“. Diese Kritischen Infrastrukturen sollen aus Gründen der Versorgungssicherheit besonders gesichert und geschützt werden. Zu den Kritischen Infrastrukturen gehören nach dem BSIG bestimmte Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon aus den Sektoren

  • Energie,
  • Informationstechnik und Telekommunikation,
  • Transport und Verkehr,
  • Gesundheit,
  • Wasser,
  • Ernährung,
  • Medien und Kultur,
  • Staat und Verwaltung sowie
  • Finanz- und Versicherungswesen.
  • Neu hinzugekommen ist der Bereich der Siedlungsabfallentsorgung, also die örtliche Müllabfuhr.

Infrastrukturen von hoher Bedeutung für das Gemeinwesen

Diese Infrastrukturen müssen von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sein. Ihr Ausfall oder eine Beeinträchtigung würde zu Versorgungsengpässen oder erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit fü…

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