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Am 18. November hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Dadurch wird das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000, das zuletzt im September 2021 überarbeitet wurde, umfangreich geändert.
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