Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

03. Januar 2022

3G im Arbeitsverhältnis datenschutzkonform umsetzen

DP+
Einige Datenschutz-Aufsichtsbehörden geben Hilfestellungen zu den Datenschutzfragen, die sich aus der 3G-Regelung am Arbeitsplatz ergeben
Bild: iStock.com / Christian Horz
4,50 (2)
Inhalte in diesem Beitrag
Beschäftigtendatenschutz
Waren sich früher die Datenschützer einig, dass es nicht zulässig ist, den Impfstatus der Beschäftigten abzufragen, besteht nunmehr sogar die gesetzliche Verpflichtung dazu. Wie setzen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Anforderungen aus Datenschutzsicht am besten um?

Am 18. November hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Dadurch wird das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000, das zuletzt im September 2021 überarbeitet wurde, umfangreich geändert.

Die Regelungen des neuen IfSG traten am 24. November 2021 in Kraft und gelten – vorerst – bis zum 19. März 2022. Eine Verlängerung von bis zu drei Monaten ist möglich. Die aus Arbeitgebersicht und aus Sicht der Datenschutzbeauftragten (DSB) wichtigsten Punkte, die datenschutzrechtliche Auswirkungen haben, seien im Folgenden aufgegriffen.

3G am Arbeitsplatz in Bayern

Der Freistaat Bayern war bereits Anfang November angesichts der dramatischen Lage dort Vorreiter: Dadurch, dass die sogenannte „Corona-Ampel“ auf „rot“ gesprungen ist, mussten sich Arbeitgeber quasi über Nacht damit beschäftigen, wie sie den 3G-Status – also ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist – am Arbeitsplatz bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kontrollieren.

Damals hat sich die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung des 3G-Status in der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) gefunden. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Neuregelung des IfSG ist die 15. BayIfSMV in Kraft getreten. Damit besteht jetzt allein auf Bundesebene eine Regelung, die bestimmt, wie der 3G-Status im Arbeitsverhältnis zu prüfen ist.

3G am Arbeitsplatz bundesweit

Seit dem 24. November bestimmt als…

Doris Kiefer
+

Weiterlesen mit DP+

Sie haben noch kein Datenschutz-PRAXIS-Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit DP+
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche
Profitieren Sie von kurzen, kompakten und verständlichen Beiträgen.
Kein Stress mit Juristen- und Admin-Deutsch
Lesen Sie praxisorientierte Texte ohne Fußnotenapparat und Techniker-Sprech.
Sparen Sie sich langes Suchen
Alle Arbeitshilfen und das komplette Heftarchiv finden Sie online.
Verfasst von
Doris Kiefer
Doris Kiefer
Doris Kiefer ist Rechtsanwältin, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (IHK) und Data Protection Risk Manager (FOM) in München.
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.