Ratgeber
/ 13. September 2024

KI-Einsatz: Das rät die DSK

Viele Unternehmen nutzen bereits KI-Anwendungen. Dabei treten Fragen des datenschutzkonformen Einsatzes oft in den Hintergrund. Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz will dem entgegenwirken.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat am 06. Mai 2024 ihre Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ veröffentlicht. Die DSK gibt mit dieser Orientierungshilfe auf 15 Seiten in erster Linie Verantwortlichen in Unternehmen einen Überblick an die Hand, welche datenschutzrechtlichen Fragen bei der Auswahl, der Implementierung und der Nutzung von KI-Anwendungen zu beachten sind.
Vorgesehen ist, die Orientierungshilfe an jeweils neuere technische Entwicklungen anzupassen.

Aufbau der Orientierungshilfe

Die Orientierungshilfe gliedert sich in drei Hauptteile, die sich mit der Konzeption, der Implementierung und der Nutzung von KI-Anwendungen befassen. Diese drei Einsatzphasen einer KI-Anwendung im Unternehmen oder bei einer öffentlichen Stelle haben wir auf den folgenden Seiten als Checkliste aufbereitet.

Die Orientierungshilfe findet sich unter: https://ogy.de/p42m. Weiterführende Hinweise gibt es im Diskussionspapier des LfDI Baden-Württemberg unter:
https://ogy.de/2kt3Aus der Hamburgischen Aufsichtsbehörde stammen die „Hamburger Thesen zum Personenbezug in Large Language Models“, abrufbar unter: https://ogy.de/4ue4. Weitere Hinweise zur Sicherheit gibt das BSI unter: https://ogy.de/4fgl. Ein Leitfaden zusammen mit internationalen Partnern (auf Englisch) findet sich hier: https://ogy.de/m0t2.

Prüfungsfragen und Hinweise, aufbereitet aus der DSK-Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“

Konzeption und Auswahl …

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