Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet in Art. 59 DSGVO alle Aufsichtsbehörden, einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit (TB) zu erstellen. Was waren 2020 die Schwerpunkte, was fehlt, was fällt besonders auf?
Darf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Luca-App auf Sicherheitslücken prüfen? Nein, sagt das Bundesinnenministerium – und lehnt damit eine Anfrage aus Hessen ab.
Corona-Pandemie und internationaler Datenverkehr – diese beiden Themen prägten im letzten Jahr die Arbeit des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Der Präsident der Behörde stellte den neuesten Tätigkeitsbericht 2020 vor und ging auch auf aktuelle Herausforderungen ein.
Unter welchen Bedingungen können beschäftigte Personen in einen einigermaßen normalen Büroalltag zurückkehren? Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu aus Datenschutzsicht wissen? Und wie können Datenschutzbeauftragte dabei beratend unterstützen?
Restaurants, Läden, Theater und Kinos öffnen wieder – müssen aber weiter ihrer gesetzlichen Pflicht zur Kontaktdatenerfassung datenschutzkonform nachkommen. Praxisnahe Tipps dazu liefert das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA).
Endlich geht die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland zurück. Doch noch immer bestimmt die COVID-19-Pandemie unser Leben – und die Arbeit der Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Das machen gleich drei Tätigkeitsberichte klar, die gerade in Bayern, Hessen und Niedersachsen veröffentlicht wurden.
Immer mehr Bürger sind schon gegen Corona geimpft und freuen sich auf Lockerungen. Aber wie weisen sie ihre Impfung nach? Sollen sie überall ihren gelben Impfpass aus Papier vorzeigen – oder den digitalen EU-Impfpass nutzen, der am 1. Juli startet?
Wo stecken sich die meisten Menschen mit Corona an? Wie kann man diese Cluster – also eine ungewöhnlich große Anhäufung von Infektionsfällen – erkennen und gleichzeitig die personenbezogenen Daten schützen? Mit der Corona-Warn-App, sagen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK).
Betriebsbedingte Kündigungen sind derzeit keine traurigen Ausnahmen, sondern praktisch Tagesgeschäft. Auch wenn Datenschutzbeauftragte bei der Sozialauswahl keine zentrale Rolle spielen, ist ihre fachkundige begleitende Beratung wichtig.