Überall Cookie-Banner! – Überall nötig?
Spätestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Planet 49, in der sich der EuGH zu Cookies geäußert hat, meint jeder zu wissen, dass auf eine datenschutzkonforme Website ein Cookie-Banner gehöre.
Doch bei den Datenschutzaufsichtsbehörden landen täglich zig Beschwerden von Nutzern, die vortragen, eine Website habe entweder keinen Cookie-Banner oder aber das Cookie-Banner sei rechtswidrig.
Aus diesem Grund sollten Websitebetreiber darauf achten, dass die Website zu hundert Prozent datenschutzkonform ist. Denn jeder noch so kleine Fehler erhöht massiv das Risiko, dass es zu einer Beschwerde kommt und somit die Behörde ein aufsichtliches Verfahren einleitet.
Um nicht in den Fokus der Behörden zu geraten, sollten Verantwortliche die folgenden Fallstricke unbedingt vermeiden. Und Datenschutzbeauftragte sollten diese Stolpersteine kennen, um entsprechend zu beraten.
Fallstrick 1: Überall Cookie-Banner, auch wenn gar nicht nötig
Da beim Thema Cookie-Banner nach wie vor viel Rechtsunsicherheit herrscht, halten es viele Websitebetreiber möglichst einfach. Sie binden Cookie-Banner ein, ohne zu prüfen, ob sie überhaupt erforderlich sind.
Getreu dem Motto „viel hilft viel“ wird nahezu jede Website mit einem Cookie-Banner „zugepflastert“. Dabei gilt auch hier: Weniger ist mehr!
Cookie-Banner nur, wenn Einwilligung nötig!
Die meisten Websites kommen auch ohne Cookie-Banner aus. Ein Cookie-Banner ist nur dann erforderlich, wenn der Verantwortliche auf der Website Verarbeitungstätigkeiten durchführt, für die eine Einwilligung nötig ist.
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