Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

28. Mai 2021

TTDSG: Neues Datenschutzgesetz verabschiedet

Ab 1. Dezember 2021 tritt das neue TTDSG in Kraft und somit gelten neue Regelungen für Coockies und PIMS.
Bild: peterschreiber.media / iStock / Getty Images Plus
3,60 (5)
TTDSG - Neue Regelungen für Cookies und PIMS
Wie kommen wir zu mehr Klarheit und Rechtsicherheit bei den Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsbereich? Was bedeutet das für Cookies und „Personal Information Management Services“ (PIMS)? Darüber diskutieren Politik und Verbände schon seit Langem – und nun steht das Ergebnis fest: Der Bundestag verabschiedete am 20. Mai 2021 das „Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (TTDSG).

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, die Grünen enthielten sich, AfD, FDP und die Linke stimmten dagegen.

Neue Regelungen für Cookies

In Kraft treten wird das Gesetz am 1. Dezember 2021. Dann gelten auch die neuen Regelungen für sogenannte Cookies, mit denen die EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt wurden.

Paragraph 25 TTDSG sagt:

„Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat. Die Information des Endnutzers und die Einwilligung haben gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zu erfolgen.“

Einwilligung nötig

Bei Cookies gilt also immer der Grundsatz der Einwilligung. Betreiber von Webseiten dürfen nur dann Informationen speichern oder darauf zugreifen, wenn die Nutzer informiert wurden und den Cookies ausdrücklich zugestimmt haben.

Ausnahmen möglich

Eine Ausnahme gilt bei rein funktionellen Cookies. Hier sind die gespeicherten Daten unbedingt erforderlich, damit der Anbieter einen vom Nutzer explizit gewünschten Dienst zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall müssen die Nutzer nicht explizit zustimmen.

Neue Regelungen für PIMS

Ebenfalls neu sind die Regelungen für sogenannte „Personal Information Management Services“ (PIMS). Schon im Gesetzentwurf waren sie als „anerkannte Dienste zur Verwaltung persönlicher Informationen“ definiert.

Dank dieser Dienste sollen Internetnutzer mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben und selbst entscheiden können, wann und mit wem sie diese teilen wollen – und welche Einwilligungen sie erteilen.

Akkreditierung nötig

Paragraph 26 TTDSG regelt, dass sich Anbieter von PIMS-Dienste akkreditieren lassen müssen und kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Erteilung der Einwilligung haben dürfen. In Frage dafür kommen zum Beispiel Stiftungen.

Webseitenbetreiber müssen dann bei Nutzern, die sich eines PIMS-Anbieters bedienen, die dort vorgenommenen Einstellungen zur Einwilligung berücksichtigen.

Opposition übt Kritik

Die Oppositionsparteien üben Kritik an den neuen Regelungen:

  • Anke Domscheit-Berg von den Linken hätte sich ein „Verbot der massenhaften Durchleuchtung von Nutzern für Werbezwecke“ gewünscht,
  • Konstantin von Notz von den Grünen fordert, dass es „gänzlich untrackbare Bereiche“ geben müsse,
  • Manuel Höferlin von der FDP sieht im TTDSG keine Stärkung der informationellen Selbstbestimmung,
  • Enrico Komning von der AfD will ein Ende des „Cookie-Blödsinn“.

Wirtschaft spricht von Rechtsunsicherheit

Wirtschaftsvertreter sprechen von einer weiterhin bestehenden Rechtsunsicherheit. „Der Gesetzgeber hat heute die Möglichkeit verstreichen lassen, die Entwicklung des europäischen Rechts zu antizipieren und innovatives Recht für zukunftsfähige Telemedien zu setzen“, sagt Dr. Alexander Golland, Rechtsanwalt für Datenschutzrecht bei PwC Legal.

Er war als Sachverständiger vom Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags bestellt und ist sich sicher: „Die Rechtsunsicherheiten für Diensteanbieter und Nutzer bleiben bestehen.“

 

Mehr Informationen:

Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
0 Kommentare
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.